Informationen zu den Schlachtviehmärkten
Gemäss Bundesratsbeschluss vom 29.04.2020 können Schlachtviehmärkte ab dem 11. Mai 2020 wieder durchgeführt werden. Für die Durchführung der Schlachtviehmärkte müssen das erarbeitete Schutzkonzept sowie die allgemeinen BAG-Bestimmungen eingehalten werden. Die Anmeldungen werden wie gewohnt über Markt-DB und Anmeldestellen entgegengenommen.