Biodiversitätsförderung & Vernetzung

01. Nov 2023

Biodiversitätsförderflächen (BFF) bereichern die Landschaft mit Elementen wie Hecken, artenreichen Wiesen, Hochstamm- und Feldobstbäumen sowie anderen naturnahen Lebensräumen. Die natürliche Artenvielfalt auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche soll durch das Vernetzungsprojekt erhalten und gefördert werden.

Blühstreifen

Biodiversitätsförderflächen (BFF)

BFF bereichern die Landschaft mit Elementen wie Hecken, artenreichen Wiesen, Hochstamm- und Feldobstbäumen sowie anderen naturnahen Lebensräumen.

Direktzahlungsberechtigte Betriebe müssen einen Mindestanteil an Biodiversitätsförderflächen aufweisen. Die verschiedenen Elemente (z.B. Wiesen und Weiden) sind unterschiedlich anrechenbar. Während Elemente der Qualitätsstufe I die minimalen Auflagen erfüllen, sind die Beiträge der Qualitätsstufe II und Vernetzungsbeiträge an zusätzliche Anforderungen geknüpft. In der Wegleitung „Biodiversitätsförderung auf dem Landwirtschaftsbetrieb“ sind die wichtigsten Informationen zu den Anforderungen und Anrechenbarkeit aufgeführt. Das Dokument befindet sich unten.

Vernetzung

Die natürliche Artenvielfalt auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche soll durch das Vernetzungsprojekt erhalten und gefördert werden. Biodiversitätsförderflächen sind vernetzungsberechtigt, wenn die Anforderungen der Direktzahlungsverordnung (BFF- Qualitätsstufe I) sowie der Vernetzung eingehalten werden. Die Anforderungen an Biodiversitätsförderflächen in der Vernetzung finden Sie hier.

Im Kanton Bern übernimmt das Amt für Landwirtschaft und Natur (LANAT), Abteilung Naturförderung die Trägerschaft der Vernetzungsprojekte. Am Projekt teilnehmende Betriebe schliessen eine Vereinbarung somit mit dem LANAT ab (erfolgt durch die Anmeldung der Massnahmen im GELAN).
Vernetzungsberatung

Betriebe, die bei der Vernetzung teilnehmen, müssen mindestens einmal pro Umsetzungsperiode (bis Ende 2024) eine Vernetzungsberatung in Anspruch nehmen. Die Form der Beratung (einzelbetrieblich oder in einer Gruppe) kann vom Betriebsleiter selber gewählt werden. Grundsätzlich wird empfohlen, die Beratung in den ersten Jahren durchzuführen.

Aufgrund der fehlenden Strukturen im Emmental, Mittelland und Seeland ist in diesen drei Regionen der Berner Bauern Verband für die Koordination der obligatorischen Beratung zuständig. Die Liste mit den dafür anerkannten Fachpersonen finden Sie hier.

Umsetzungsperiode und Weiterführung

Die Vernetzungsperiode geht Ende 2024 zu Ende. Gemäss den beschlossenen Übergangsbestimmungen werden die Vernetzungsprojekte nach bisherigem Recht bis Ende 2026 weitergeführt.

Landschaftsqualität 

Das Ziel der Landschaftsqualitätsbeiträge (LQB) ist, die Erhaltung, Förderung und Weiterentwicklung attraktiver Landschaften unter Berücksichtigung der regionalen Ausprägung. Deshalb sind die Projekte im Kanton Bern regional organisiert, wobei der Kanton der Projektträger ist. 

In den Regionen Emmental, Berner Mittelland und Seeland ist die Geschäftsstelle der Regionale Koordinationsstelle (RKS) beim Berner Bauern Verband. 

Umsetzungsperiode und Weiterführung

Die meisten Projekte (ausser Chasseral und Gantrisch) haben ihre Umsetzungsperiode Ende 2022 beendet. Ab 2023 wurden unverändert weitergeführt und die Massnahmen laufen wie angemeldet weiter. In der Verlängerungsphase können wieder LQ-Beiträge für 20 Neu- / Ersatzpflanzungen von Hochstammfeldobstbäumen, respektive Laubbäume als Einzelbäume pro Bewirtschafterin und Bewirtschafter beantragt werden. Wie bis anhin mit einer Gesuchs-Pflicht ab 6 Bäume pro Betrieb und Jahr.

Landschaftsqualitätsbeiträge werden nach bisherigem Recht bis Ende 2026 ausgerichtet.

Ansprechpersonen

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.