Biodiversitätsförderung & Vernetzung

01. Mär 2021

Biodiversitätsförderflächen (BFF) bereichern die Landschaft mit Elementen wie Hecken, artenreichen Wiesen, Hochstamm- und Feldobstbäumen sowie anderen naturnahen Lebensräumen. Die natürliche Artenvielfalt auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche soll durch das Vernetzungsprojekt erhalten und gefördert werden.

Blühstreifen

Biodiversitätsförderflächen (BFF)

BFF bereichern die Landschaft mit Elementen wie Hecken, artenreichen Wiesen, Hochstamm- und Feldobstbäumen sowie anderen naturnahen Lebensräumen.

Direktzahlungsberechtigte Betriebe müssen einen Mindestanteil an Biodiversitätsförderflächen aufweisen. Die verschiedenen Elemente (z.B. Wiesen und Weiden) sind unterschiedlich anrechenbar. Während Elemente der Qualitätsstufe I die minimalen Auflagen erfüllen, sind die Beiträge der Qualitätsstufe II und Vernetzungsbeiträge an zusätzliche Anforderungen geknüpft. In der Wegleitung „Biodiversitätsförderung auf dem Landwirtschaftsbetrieb“ sind die wichtigsten Informationen zu den Anforderungen und Anrechenbarkeit aufgeführt. Das Dokument befindet sich unten.

Vernetzung

Die natürliche Artenvielfalt auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche soll durch das Vernetzungsprojekt erhalten und gefördert werden. Biodiversitätsförderflächen sind vernetzungsberechtigt, wenn die Anforderungen der Direktzahlungsverordnung (BFF- Qualitätsstufe I) sowie der Vernetzung eingehalten werden. Die Anforderungen an Biodiversitätsförderflächen in der Vernetzung finden Sie hier.

Im Kanton Bern übernimmt das Amt für Landwirtschaft und Natur (LANAT), Abteilung Naturförderung die Trägerschaft der Vernetzungsprojekte. Am Projekt teilnehmende Betriebe schliessen eine Vereinbarung somit mit dem LANAT ab (erfolgt durch die Anmeldung der Massnahmen im GELAN).

Vernetzungsberatung

Betriebe, die bei der Vernetzung teilnehmen, müssen mindestens einmal pro Umsetzungsperiode eine Vernetzungsberatung in Anspruch nehmen. Die Form der Beratung (einzelbetrieblich oder in einer Gruppe) kann vom Betriebsleiter selber gewählt werden. Grundsätzlich wird empfohlen, die Beratung in den ersten Jahren durchzuführen.

Aufgrund der fehlenden Strukturen im Emmental, Mittelland und Seeland ist in diesen drei Regionen der Berner Bauern Verband für die Koordination der obligatorischen Beratung zuständig. Die Liste mit den dafür anerkannten Fachpersonen finden Sie hier.

Ansprechpersonen

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