Haltung und Position Wolf

13. Apr 2023

Für den Berner Bauern Verband ist der Handlungsbedarf hinsichtlich der Wolfsausbreitung längst überfällig. Eine Revision des nationalen Jagdgesetzes ist dringend nötig. Zudem setzt sich der Verband dafür ein, dass die Schäden von Grossraubtieren nicht alleine von den Berner Bauernfamilien getragen werden müssen. Die zunehmende Wolfspopulation steht im Interesse der Gesellschaft, aus diesem Grund muss die Allgemeinheit für Schäden und zusätzliche Aufwände aufkommen.

Wölfe

Die Grossraubtiere gefährden die flächendeckende Bewirtschaftung der Alpweiden stark, aber auch ausserhalb der Alpweiden entwickelte sich der Wolfsbestand zu einer ständigen Bedrohung. Die psychische Belastung bei den Tierhaltern ist enorm. Der Handlungsbedarf ist bereits länger dringend angezeigt. Diese Seite gibt einen kleinen Überblick über aktuelle Diskussionen rund um den Wolf. 

Entschädigung Nutztierrisse im Kanton Bern ab 1. Dez. 2023

Die revidierte kantonale Wildtierschutzverordnung wurde im September 2022 vom Regierungsrat genehmigt, was zu Änderung bei der Entschädigung von Nutztieren führt. Mit der neuen Verordnung werden durch den Wolf gerissene Tiere in der Talzone bis und mit der Bergzone 2 nur noch entschädigt, wenn sie geschützt waren. Tiere in der Bergzone 3 und 4 sowie im Sömmerungsgebiet werden nach wie vor unabhängig von ihrem Schutzstatus entschädigt. Die Änderungen treten ab 1. Dezember 2023 in Kraft.

Der Berner Bauern Verband sprach sich klar gegen eine Verschärfung der Entschädigung von gerissenen Tieren aus. Die zunehmende Wolfspopulation steht im Interesse der Gesellschaft, aus diesem Grund muss die Allgemeinheit für Schäden und zusätzliche Aufwände aufkommen und nicht die Landwirtschaft selbst. Der BEBV fordert, dass Tiere auch als geschützt gelten, wenn technische Störungen oder klimatische Einflüsse die Ursache sind für einen defekten Zaun.

Für Fragen zum Schutz von Tieren:
Inforama Hondrich, Peter Berger, 031 636 83 14, peter.berger@be.ch

Für Fragen zur Umsetzung der Verordnung:
Jagdinspektorat Kanton Bern, 031 636 14 30, info.ji@be.ch

Revision nationales Jagdgesetz/-verordnung

Der Schutz der in der Schweiz lebende Raubtiere ist im nationalen Jagdgesetz festgehalten. Die Regulierung der Grossraubtiere ist daher Bundessache. Im Jahr 2020 wurden Anpassungen im nationalen Jagdgesetz versucht, welche im Herbst desselben Jahres vom Volk leider abgelehnt wurden. Der Handlungsbedarf war aber nach wie vor dringend angezeigt. Daher wurden die Diskussionen weitergeführt. Nachfolgend sind die nächsten nationalen Schritte aufgeführt.

Teilrevision Jagdverordnung ab 1. Juli 2023

Obwohl die Jagdverordnung bereits für den Alpsommer 2021 angepasst wurde, trat keine Verbesserung der Situation ein. Da sich die Bedrohung durch die Präsenz des Wolfes nicht entschärft hat, hat der Bundesrat eine erneute Anpassung der Jagdverordnung im Winter 2022 in Vernehmlassung geschickt. Wolfabschüsse sollen rasch und gegenüber der Jagdverordnungsrevision 2021 weitergehend leichter möglich sein.

Kernpunkte der Verordnungsänderung während der Vernehmlassung:

  • Ermöglichung von Abschüssen in Rudelsituationen ohne Reproduktion (Art. 4bis Abs. 1bis);
  • Ermöglichung des Abschusses von Einzelwölfen bei einer erheblichen Gefährdung von Menschen (Art. 9bis Abs. 1);
  • Senkung der Schadschwelle von 10 auf 8 getötete Nutztiere innerhalb von 4 Monaten für einen Abschuss von Einzelwölfen (Art. 9bis Abs. 2 Bst. c und Abs. 3);
  • Anrechnung von verletzten Tieren der Rinder- oder Pferdegattung an die Schadschwelle zum Abschuss (Art. 4bis Abs. 2 und Art. 9bis Abs. 3 JSV).
Die Inkraftsetzung der revidierten Jagdverordnung ist auf den 1. Juli 2023 geplant.

Revision Jagdgesetz - Parlamentarische Initiative 21.502 "Wachsende Wolfsbestände geraten ausser Kontrolle und gefährden ohne die Möglichkeit zur Regulierung die Landwirtschaft"

Im Sommer 2022 wurde im nationalen Parlament eine erneute Revision des Jagdgesetzes beschlossen (parlamentarische Initiative 21.502). Das versuchte Referendum dagegen scheiterte an der Unterschriftensammlung. Auf ein Vernehmlassungsverfahren wird zugunsten einer schnellstmöglichen Umsetzung verzichtet. Die Revision ist daher beschlossen und muss unverzüglich umgesetzt werden.

Kernstücke der Revision sind:

  • Kantone können neu mit der Zustimmung des BAFU Wolfsbestände regulieren, bevor ein Schaden eingetreten ist.
  • Der Zeitraum, in dem Wölfe reguliert werden können, ist vom 1. September bis zum 31. Januar festgelegt.
  • Einzelne Wölfe, welche eine "Gefährdung von Menschen" darstellen, sollen einfacher erlegt werden können.
  • Biber: Finanzielle Beteiligung von Bund und Kanton an Schäden durch den Biber an Infrastrukturanalgen wie Strassen, Kanalböschungen, Entwässerungen und Verbauungen wird geregelt.

Der BEBV fordert nun das BAFU auf, das gemachte Versprechen im Rahmen des offenen Briefes zu halten und die Gesetzesrevision rasch voranzutreiben: Das neue Gesetz muss bereits ab September 2023 angewendet werden können. Für eine zeitnahe Umsetzung auf kantonaler Ebene wird der BEBV das Gespräch mit der kantonalen Verwaltung suchen.

Herdenschutz

Für den Alpsommer 2023 wurde wie bereits in den Vorjahren der Herdenschutz mit zusätzlichen finanziellen Mitteln gestärkt. Die Herdenschutzberatung des INFORAMA berät die Betriebe, koordiniert die Gesuche und stellt Herdenschutzhelfer/-innen für temporäre Einsätze wie Zaunbauten zur Verfügung.

Achtung: es gelten Fristen zur Einreichung der Gesuche:

  • 15. Mai 2023 (Hilfspersonal, Unterkunft und Vergrämungsmaterial)
  • 15. September 2023 (Zaunpauschalen)
  • 15. Oktober 2023 (vorzeitige Abalpung)

Herdenschutz INFORAMA

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