Haltung und Informationen Wolf

01. Mär 2024

Für den Berner Bauern Verband ist der Handlungsbedarf hinsichtlich der Wolfsausbreitung längst überfällig. Eine Revision des nationalen Jagdgesetzes ist dringend nötig. Zudem setzt sich der Verband dafür ein, dass die Schäden von Grossraubtieren nicht alleine von den Berner Bauernfamilien getragen werden müssen. Die zunehmende Wolfspopulation steht im Interesse der Gesellschaft, aus diesem Grund muss die Allgemeinheit für Schäden und zusätzliche Aufwände aufkommen.

Wölfe
Wölfe

Die Grossraubtiere gefährden die flächendeckende Bewirtschaftung der Alpweiden stark, aber auch ausserhalb der Alpweiden entwickelte sich der Wolfsbestand zu einer ständigen Bedrohung. Die psychische Belastung bei den Tierhaltern ist enorm. Der Handlungsbedarf ist bereits länger dringend angezeigt. Diese Seite gibt einen kleinen Überblick über aktuelle Diskussionen rund um den Wolf. 

Entschädigung Nutztierrisse im Kanton Bern ab 1. Dez. 2023

Die revidierte kantonale Wildtierschutzverordnung wurde im September 2022 vom Regierungsrat genehmigt, was zu Änderung bei der Entschädigung von Nutztieren führt. Mit der neuen Verordnung werden durch den Wolf gerissene Tiere in der Talzone bis und mit der Bergzone 2 nur noch entschädigt, wenn sie geschützt waren. Tiere in der Bergzone 3 und 4 sowie im Sömmerungsgebiet werden nach wie vor unabhängig von ihrem Schutzstatus entschädigt. Die Änderungen treten ab 1. Dezember 2023 in Kraft.

Der Berner Bauern Verband sprach sich klar gegen eine Verschärfung der Entschädigung von gerissenen Tieren aus. Die zunehmende Wolfspopulation steht im Interesse der Gesellschaft, aus diesem Grund muss die Allgemeinheit für Schäden und zusätzliche Aufwände aufkommen und nicht die Landwirtschaft selbst. Der BEBV fordert, dass Tiere auch als geschützt gelten, wenn technische Störungen oder klimatische Einflüsse die Ursache sind für einen defekten Zaun.

Für Fragen zum Schutz von Tieren:
Inforama Hondrich, Peter Berger, 031 636 83 14, peter.berger@be.ch

Für Fragen zur Umsetzung der Verordnung:
Jagdinspektorat Kanton Bern, 031 636 14 30, info.ji@be.ch

Finanzielle Unterstützung für Herdenschutzmassnahmen gemäss INFORAMA

Finanzielle Unterstützung für Herdenschutzmassnahmen
Schafe, Ziegen, Hirsche und Neuweltkameliden im Kanton Bern 2025

Ab 2025 werden nach Grossraubtierrissen auf landwirtschaftlicher Nutzfläche (LN) nur noch geschützte Tiere entschädigt und zum Abschusskontingent gezählt. Auf Sömmerungsflächen werden ungeschützte Tiere nur nach dem ersten Rissereignis entschädigt. Danach müssen Notfallmassnahmen, wie die Einzäunung eines geschützten Sektors, ergriffen werden. Sömmerungsbetriebe, die 2024 eine Zaunpauschale erhalten haben oder 2025 eine beantragen werden, müssen zwingend über einen mit der Herdenschutzberatung erarbeiteten Notfallplan verfügen. Die genauen Bestimmungen zu den finanzierten Massnahmen sind im Antragsformular im Anhang ersichtlich.
Anträge für finanzielle Unterstützung müssen bis am 29. August 2025 bei der Herdenschutzberatung des Kantons Bern eingereicht werden. Zu spät eingegangene Anträge können nicht berücksichtigt werden. Dem Antragsformular sind entsprechende Rechnungs- oder Quittungskopien für das
Material beizulegen. Die Gesuche werden nach ihrem Eingangsdatum geprüft und zur Auszahlung angewiesen. Bis zur Auszahlung kann es mehrere Monate dauern. Ziel ist es, alle bewilligten Anträge im Jahr 2025 abzuschliessen.

Herdenschutz INFORAMA

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