Zuverlässiger Schutz zu günstigen Prämien

Agrisano bietet Bauernfamilien und ihren Angestellten selbst entwickelte und bedürfnisgerechte Versicherungslösungen an. Unser Versicherungsangebot schützt ohne Luxus und ohne Lücken zuverlässig vor finanziellen Risiken bei Krankheit, Mutterschaft und Unfall – und das zu äusserst günstigen Prämien.

Speziell für die Landwirtschaft

In Ergänzung zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung bietet Agrisano Zusatzversicherungen für weitergehende Leistungen, an. Diese Zusatzversicherungen können nur von der bäuerlichen Bevölkerung abgeschlossen werden. Diese sind unter anderem:

  • Spital allgemein Abteilung ganze Schweiz
  • Transport- und Rettungskosten, Notfallbehandlung im Ausland
  • Naturmedizin
  • Beiträge an Brillen und andere Mittel und Gegenstände
  • Einschluss der Betriebshilfeversicherung
  • Einschluss der landwirtschaftliche Aushilfeversicherung
  • Rechtsschutzversicherung

Fragen & Antworten

Wünschen Sie eine Offerte?

Die Agrisano bietet Bauernfamilien und ihren Angestellten selbst entwickelte und bedürfnisgerechte Versicherungslösungen an. Unser Versicherungsangebot schützt ohne Luxus und ohne Lücken zuverlässig vor finanziellen Risiken bei Krankheit, Mutterschaft und Unfall – und das zu äusserst günstigen Prämien. Allen Bauernfamilien, die noch nicht bei der Krankenkasse der Landwirtschaft versichert sind, ist ein Wechsel sehr zu empfehlen. Es lohnt sich!

Eine Offerte können Sie unter folgendem Link hier anfordern.

Möchten Sie Ihre Franchise ändern?

Die Wahl einer höheren Franchise kann jeweils nur auf den Beginn eines Kalenderjahres erfolgen. Der Wechsel zu einer tieferen Franchise ist frühestens ein Jahr nach dem Beitritt zur Versicherung mit wählbarer Franchise unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist auf das Ende eines Kalenderjahres möglich.

Sistierung der Unfalldeckung

Personen, die obligatorisch für Berufs- und Nichtberufsunfall versichert sind, können die Unfalldeckung sistieren. Das Sistierungsformular kann können Sie hier downloaden oder Sie stellen uns eine Kopie Ihres Lehr- oder Arbeitsvertrags zu.

Unfallmeldung

Hatten Sie einen Unfall? So teilen Sie uns dies bitte umgehend hier mit.

Mit uns haben Sie das richtige Taggeld: AGRI-revenu

Mit uns haben Sie das richtige Taggeld: Denn mit AGRI-revenu sind Sie als in der Landwirtschaft tätige Person bei einer Arbeitsunfähigkeit infolge Krank-heit, Unfall oder Mutterschaft bestens versorgt. Auch wenn Sie selten arbeits-unfähig sind, ist die AGRI-revenu kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit. Das Fehlen einer guten Taggeldversicherung kann verheerende und einschneidende Folgen haben. AGRI-revenu schützt Sie davor:

  • Ausschliesslich für Personen, die in der Landwirtschaft tätig sind
  • Versicherungsschutz für eine Arbeitsunfähigkeit von 50 % und mehr
  •  Leistungen für 730 Tage
  • Wartefrist einmal innerhalb 365 Tagen
  • Mutterschaftstaggeld

Für weitere Beratungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen

Wechseln Sie den Wohnort?

Bitte teilen Sie uns Ihren Wohnortswechsel frühzeitig und hier mit.


Regionen Wechsel
Bei Wohnortswechsel in eine Region, in welcher die Agrisano Krankenkasse AG die Hausarztversicherung AGRI-eco nicht anbietet, ist ein vorzeitiger Wechsel in das ordentliche Versicherungsverhältnis auf den ersten des dem Wohnortswechsel folgenden Monats möglich.

Kantonswechsel
Bei einem Kantonswechsel teilen Sie uns dies frühzeitig mit, damit wir die nötigen Vorkehrungen treffen können.

Weitere Informationen

Tragen Sie einen neuen Namen?

Bitte teilen Sie uns Ihre Namensänderung hier mit.

Bescheinigung für Steuererklärung anfordern

Für eine Bescheinigung der Krankheitskosten können Sie uns telefonisch oder mit dem Kontaktformular hier kontaktieren.

Möchten Sie die Grundversicherung künden?

Bei einem Wechsel der Grundversicherung auf den 1. Januar, muss bis zum 30. November beim bisherigen Krankenversicherer gekündigt werden, unabhängig von einer Prämienerhöhung oder ob Sie eine Versicherung mit HMO-, Hausarzt-Modell oder Wahlfranchise abgeschlossen haben. Bei einer Grundversicherung ohne Wahlfranchise bzw. HMO-/Hausarztmodell oder anderen Versicherungsmodellen, kann auch per 30. Juni gekündigt werden. Die Kündigung muss spätestens am 31. März beim Krankenversicherer eingetroffen sein.

Spartipps für Sie

Wichtige und hilfreiche Spartipps

Dokumente

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