Wasserentnahme zur Bewässerung bei Trockenheit
Aktuelle Situationen mit Trockenheit haben gezeigt, dass zum Teil viele Fragen bezüglich Bewässerung und Wasserentnahme in der Landwirtschaft bestehen. Der Kanton Bern hat für Fragen zur Bewässerung und Trockenheit eine E-Mail-Adresse in Betrieb. Viele Unterlagen und Informationen sind auch auf der Webseite des Kantons verfügbar.
Im Folgenden finden Sie einen Überblick zur Wassernutzung für die Bewässerung aus Oberflächengewässern oder Grundwasser mit entsprechender Verlinkung der Grundlagen und Kontaktangaben.
Wasserentnahme aus Oberflächengewässern
Es wird grundsätzlich unterschieden zwischen
1. «Zeitweiser Wassernutzung mit mobilen Einrichtungen».
2. «Regelmässiger Wasserentnahme» und

(Quelle: «awa fakten» Wasserentnahme aus Oberflächengewässern)
1. Zeitweise Wassernutzung mit mobilen Einrichtungen
Es gibt verschiedene Typen Gewässer, welche wesentlich für die Bewilligung sind.
- Zur Übersichtskarte
- Bedeutung der Gewässerkategorien (Bild unten)

Die Kategorie «verboten» erscheint dann in der Online-Karte, wenn ein Gewässer, aus dem üblicherweise Entnahmen möglich sind, in Trockenzeiten für Entnahmen gesperrt wird. Bestehende Nutzungsrechte werden damit vorübergehend eingeschränkt.
(Quelle: «awa fakten» Wasserentnahme aus Oberflächengewässern)
Das entsprechendes Gesuch für die Gemeinden finden Sie hier.
2. Regelmässige Wasserentnahmen
Es wird unterschieden zwischen Entnahme aus Grundwasser und Oberflächengewässern. Die regelmässige Wasserentnahme bedingt eine Konzession durch den Kanton. Für Konzessionsgesuche muss mit einer längeren Bearbeitungsfrist gerechnet werden.
Auch für die regelmässige Entnahme aus Oberflächengewässern zum Beispiel via Gesamtkonzessionen sind die Pegelsysteme mit den Dotierwassermengen massgebend und können bei Trockenheit zu Einschränkungen führen.
3. Ausnahmebewilligungen zur Unterschreitung der Dotierwassermenge / Restwassermenge bei Notsituationen
- Betrifft nur die Pegelgewässer (= violette Gewässer mit Pegel gemäss Karte), wenn der massgebende Pegel während dem Pumpvorgang unterschritten ist (rote Marke berührt das Wasser nicht mehr – in der Regel ist der unterliegende Pegel massgebend).
- Für Grundwasser sowie orange oder violett-weiss eingefärbte Oberflächengewässer (gemäss Karte) wird keine Ausnahmebewilligung benötigt. Eine Bewilligung der Gemeinde oder Konzession des Kantons wird selbstverständlich vorausgesetzt. Stand 13. Juli 2026: an gewissen Gewässerabschnitten von violett-weiss eingefärbten Gewässern wurden auch Einschränkungen verfügt.
- Das Amt für Wasser und Abfall (AWA) ist für diese Ausnahmen zuständig und zu kontaktieren. Das entsprechende Gesuch finden Sie hier: Zum Gesuch
Aktuelle Lage (13.07.2026)
Es ist keine Entspannung der Lage in Sicht. Das Vorgehen bezüglich Ausnahmesuche bei Unterschreitung der Pegelgewässern (violette Gewässer gemäss Karte) bleibt weiter bestehen. Die Gewässer werden von Woche zu Woche beurteilt.
Die nächsten Ausnahmebewilligungen werden bis Donnerstag, 23. Juli 2026 ausgestellt.
Hierfür sind die Gesuche bis am Mittwoch, 15. Juli 2026 um 10 Uhr an trosec@be.ch einzureichen.
Das AWA geht davon aus, dass die angekündigten Niederschläge nicht ausreichen werden, um die Pegel zu stabilisieren. In der darauffolgenden Woche ist das Verfahren dasselbe: Wer vom 23. bis 30. Juli eine Ausnahmebewilligung zur Unterschreitung des Pegels benötigt, muss das Gesuch bis am Mittwoch, 22. Juli um 10 Uhr einreichen.
Fragen? Kontakte der zuständigen Stelle beim Kanton Bern.
Per Mail : trscbch (speziell eingerichtete Adresse bei Trockenheit)
Per Telefon: +41 31 636 31 29 (an Tobias Anliker, Amt für Wasser und Abfall)
Kantonale Webseite: Wasserentnahmen bei Trockenheit