26. Jan 2023
Der Berner Bauern Verband hat sich für die Vereinfachung des Merkblatts zum Umgang mit Hofdünger eingesetzt.
Im Kanton Bern ist das Güllen verboten, wenn der Boden schneebedeckt, gefroren, wassergesättigt oder ausgetrocknet (Risse) ist. Dieses Merkblatt soll Ihnen bei der Beurteilung helfen.
Der Entschied, ob Gülle ausgebracht wird oder nicht liegt in der Eigenverantwortung des Bewirtschafters oder der Bewirtschafterin.
Das Zwischenlagern von Mist (ausgenommen ist Geflügelmist) auf dem Feld ist für maximal 6 Wochen erlaubt. Das Zwischenlager ist abzudecken.
Weitere Details sind in den Merkblättern zum Umgang mit Hofdünger zu finden.