In den von der Organisation der Arbeitswelt vorgesehenen Semestern, werden die Kompetenzen und Fähigkeiten der Berufslernenden im Qualifikationsverfahren geprüft.
Lernende im 2. Lehrjahr absolvieren im 4. Semester das vorgezogene Qualifikationsverfahren.
Praktische Arbeit (Teilprüfung 1):
Lernende im 3. Lehrjahr absolvieren im 6. Semester das Qualifikationsverfahren.
Praktische Arbeit (Teilprüfung 2):
Berufskenntnis schriftlich:
Berufskenntnis mündlich:
Allgemeinbildung:
Praktische Arbeit 40%
Berufskenntnisse 20%
Erfahrungsnote 20%
ABU 20%
Lernende im 2. Lehrjahr absolvieren im 4. Semester das Qualifikationsverfahren.
Praktische Arbeit: