Krähen verursachen seit langer Zeit Schäden in der Landwirtschaft. Seit dem Verbot der Saatgutbeizung mit Mesurol im Jahr 2021 haben die Konflikte weiter zugenommen. Krähenschäden werden gemäss der kantonalen Wildschadenverordnung nicht vergütet, da Selbsthilfemassnahmen gegen die Tiere erlaubt sind. Bewirtschaftende sind gezwungen, aufwendige Abwehr- und Vergrämungsmassnahmen zu ergreifen. Diese führen jedoch nicht immer zum gewünschten Erfolg. Die Situation bleibt schwierig.