Mit der Revision des Gewässerschutzgesetztes, wie auch der Gewässerschutzverordnung sind die Kantone verpflichtet, den Gewässerraum auszuscheiden. Ziel der Gewässerraumausscheidung ist die Förderung von Renaturierungsmassnahmen, Sicherstellung einer extensiven Nutzung des Gewässerraums und eine Milderung der negativen Folgen der Wasserkraftnutzung.