Förderung freiwillige Vernetzungsberatung/Biodiversitätsberatung
Zu Gunsten der Qualitätssteigerung von Vernetzungsobjekten ist es sinnvoll – insbesondere, wenn auf dem Betrieb Strukturen angepasst werden – eine einzelbetriebliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Für diese wird ein Betrag von CHF 250.00 einmalig vergütet. Es werden Beratungen von allen Beratungsfachpersonen gefördert, welche auf der Liste der anerkannten Beratungsfachpersonen sind. Somit ist die Gleichbehandlung der Beratungsfachpersonen gemäss der Leistungsvereinbarung (Bst. e.) eingehalten. Die Beratung wird nach Einreichung der Rechnung vergütet.
Förderung Acker-BFF
In Ackerbaugebieten sind Acker-BFF wichtige Elemente für die Biodiversitätsförderung. Deshalb will die RKS Berner Mittelland diese fördern, indem die Kosten des Saatgutes gemäss eingereichter Rechnung übernommen werden. Gefördert werden nur mehrjährige Acker-BFF-Elemente. Für fachliche Fragen werden interessierte Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter an Beratungspersonen verwiesen. So ist gewährleistet, dass die Massnahme sinnvoll umgesetzt wird.
Hecken mit Qualität pflanzen
Hecken bilden wertvolle Lebensräume in der Kulturlandschaft. Bei dieser Massnahme wird das Pflanzgut finanziert («leichte Büsche») mit max. CHF 500.00 pro Betrieb. Die Hecke muss die Anforderung gemäss Direktzahlungsverordnung und QII erfüllen. Der Betrag wird gemäss eingereichter Rechnung vergütet. Die RKS Berner Mittelland sieht von einer Förderung von Heckenaufwertungen ab, da dies als zu wenig erfolgsversprechend beurteilt wird.
Wildbienenförderung: Förderung Sandlinsen
Diese Fördermassnahme wurde bereits in der Region Emmental und Oberaargau mit Erfolg durchgeführt. Wildbienen sind auf Nistgelegenheiten im Boden angewiesen. Deshalb wird mit dieser Massnahme der Bau und Unterhalt von Sandlinsen gefördert. Dazu wird an einem gut besonnten Ort eine Grube ausgehoben und diese wird mit ungewaschenem Sand schichtweise aufgefüllt und verdichtet. In der Nähe der Sandlinse muss ein Nahrungsangebot für Wildbienen bestehen. Die Landwirtinnen und Landwirte erhalten eine Beratung vorgängig, damit die Sandlinse korrekt erstellt wird. Um den Beitrag von CHF 500.00 auszulösen, ist ein Foto der Sandlinse nötig.
Förderung Nistgelegenheiten für Vogelarten
Nistgelegenheiten können entschädigt werden, müssen aber die Anforderungen gemäss der Vogelwarte erfüllen. Maximal 5 Nisthilfen werden entschädigt nach Einreichung der Rechnung. Auf eine Sammelbestellung und anschliessenden Versand wird aus logistischen Gründen verzichtet.
Betriebsspezifische Artenförderung
Mit dieser Massnahme kann eine aus einer Beratung hervorgegangene Idee zur artenspezifischen Förderung finanziell unterstützt werden.
Förderung freiwillige Vernetzungsberatung/Biodiversitätsberatung
Zu Gunsten der Qualitätssteigerung von Vernetzungsobjekten ist es sinnvoll – insbesondere, wenn auf dem Betrieb Strukturen angepasst werden – eine einzelbetriebliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Für diese wird ein Betrag von CHF 200.00 einmalig vergütet. Es werden Beratungen von allen Beratungsfachpersonen gefördert, welche auf der Liste der anerkannten Beratungsfachpersonen sind. Somit ist die Gleichbehandlung der Beratungsfachpersonen gemäss der Leistungsvereinbarung (Bst. e.) eingehalten. Die Beratungen sollen die Vorgaben der Checkliste «Vernetzungsberatung Kanton Bern» erfüllen. Die Beratung wird nach Einreichung der Rechnung vergütet.
Aufwertung Extensive Wiesen auf QII durch Neuansaat
Um eine extensive Wiese ohne Qualität aufzuwerten, ist oft eine flächige oder streifenförmige Neuansaat sinnvoll. In dieser Massnahme wird das eingesetzte Saatgut gemäss Rechnung zu 50% vergütet. Es ist zwingend Saatgut mit CH-Ökotypen zu verwenden. Für Schnittgutübertragungen sowie Heudruschsaaten können bis zu 2'000.00/ha entschädigt werden.
Für fachliche Fragen werden interessierte Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter an Beratungspersonen verwiesen. So ist gewährleistet, dass die Massnahme sinnvoll umgesetzt wird. Bienen Schweiz kann auch gewisse Beratungsleistungen als Ergänzung bieten.
Förderung Acker-BFF
In Ackerbaugebieten sind Acker-BFF wichtige Elemente für die Biodiversitätsförderung. Deshalb will die RKS Emmental diese Elemente fördern, indem die Kosten des Saatgutes gemäss eingereichter Rechnung zu 50% übernommen werden. Für fachliche Fragen werden interessierte Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter an Beratungspersonen verwiesen. So ist gewährleistet, dass die Massnahme sinnvoll umgesetzt wird.
Hecken aufwerten damit sie die Qualität erreichen (QII)
Hecken bilden wertvolle Lebensräume in der Kulturlandschaft. Bei dieser Massnahme wird das Pflanzgut finanziert (Kategorie «leichte Büsche») mit max. CHF 500.00 pro Betrieb. Die Hecke muss die Anforderung gemäss Direktzahlungsverordnung und QII erfüllen. Der Betrag wird gemäss eingereichter Rechnung vergütet.
Wildbienenförderung: Förderung Sandlinsen
Diese Fördermassnahme wurde bereits in der Region Emmental mit Erfolg durchgeführt. Wildbienen sind auf Nistgelegenheiten im Boden angewiesen. Deshalb wird mit dieser Massnahme der Bau und Unterhalt von Sandlinsen gefördert. Dazu wird an einem gut besonnten Ort eine Grube ausgehoben und diese wird mit ungewaschenem Sand schichtweise aufgefüllt und verdichtet. In der Nähe der Sandlinse muss ein Nahrungsangebot für Wildbienen bestehen. Die Landwirtinnen und Landwirte erhalten eine Beratung vorgängig, damit die Sandlinse korrekt erstellt wird. Um den Beitrag von CHF 500.00 auszulösen, ist ein Foto der Sandlinse nötig.
Betriebsspezifische Artenförderung
Mit dieser Massnahme kann eine aus einer Beratung hervorgegangene Idee zur artenspezifi-schen Förderung finanziell unterstützt werden. Die Massnahme muss sich an den Lebensraumansprüchen einer Zielart aus dem Vernetzungsprojekt orientieren. Bei Bedarf ist die ANF gerne bereit, geplante Massnahmen zu beurteilen und ggf. die Umsetzung zu begleiten.
Förderung freiwillige Vernetzungsberatung/Biodiversitätsberatung
In der Verlängerung der Vernetzungsprojekte gibt es für neue Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter keine Beratungspflicht mehr. Zu Gunsten der Qualitätssteigerung von Vernetzungsobjekten ist es sinnvoll – insbesondere, wenn auf dem Betrieb Strukturen angepasst werden – eine einzelbetriebliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Für diese wird ein Betrag von CHF 100.00 einmalig vergütet. Es werden nur Beratungen von Beratungsfachpersonen gefördert, welche auf der Liste der anerkannten Beratungsfachpersonen sind. Die Beratung wird nach Einreichung der Rechnung durch den Landwirt oder die Landwirtin vergütet.
Förderung Acker-BFF
In Ackerbaugebieten sind Acker-BFF wichtige Elemente für die Biodiversitätsförderung. Deshalb will die RKS Seeland diese Elemente fördern, indem die Kosten des Saatgutes zu 50% gemäss eingereichter Rechnung übernommen werden. Es werden nur mehrjährige Elemente gefördert. Für fachliche Fragen werden interessierte Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter an Beratungspersonen verwiesen. So ist gewährleistet, dass die Massnahme sinnvoll umgesetzt wird.
Wildbienenförderung: Förderung Sandlinsen
Diese Fördermassnahme wurde bereits in der Region Emmental und Oberaargau mit Erfolg durchgeführt. Wildbienen sind auf Nistgelegenheiten im Boden angewiesen. Deshalb wird mit dieser Massnahme der Bau und Unterhalt von Sandlinsen gefördert. Dazu wird an einem gut besonnten Ort eine Grube ausgehoben und diese wird mit ungewaschenem Sand schichtweise aufgefüllt und verdichtet. In der Nähe der Sandlinse muss ein Nahrungsangebot für Wildbienen bestehen. Die Landwirtinnen und Landwirte erhalten eine Beratung vorgängig, damit die Sandlinse korrekt erstellt wird. Um den Beitrag von CHF 500.00 auszulösen, ist ein Foto der Sandlinse nötig.