Bedeutung der SAK in der Landwirtschaft

01. Mär 2022

Im Kanton Bern wird diskutiert, ob man die Gewerbegrenze für landwirtschaftliche Betriebe von 1 SAK (Talzone) und 0.75 SAK (Berg- und Hügelzone) auf 0.6 SAK in allen Zonen (Motion Graber) oder gemäss Vorschlag der FiKo auf 0.85 SAK (Talzone) und 0.6 SAK (Berg- und Hügelzone) senken soll. Die Erläuterung soll das bestehende System und die Auswirkungen einer Senkung der Gewerbegrenze erläutern.

Nachtrag: Der Berner Regierungsrat setzte die neue Gewerbegrenze 0.85 SAK (Talzone) und 0.6 SAK (Berg- und Hügelzone) auf den 1. April 2019 in Kraft.

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.