Mineralölsteuer: Rückerstattung ab 2026 nur noch online

01. Mai 2026

Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) hat entschieden, den Prozess ab 2026 zu digitalisieren und die Rückerstattung der Mineralölsteuer vollständig zu digitalisieren. Der SBV hat interveniert, wodurch der Einstieg über Agate möglich wurde. Rückerstattungsgesuche können ausschliesslich online eingereicht werden. Eine Registrierung ist vor dem Mai 2026 möglich und wird dringend empfohlen, damit es bei der ersten digitalen Einreichung (Mai bis Juni) nicht zu Verzögerungen kommt. Die Erstregistrierung ("Geschäftspartner hinzufügen" in Connex mit Auslösung Onboarding-Code) muss zwingend bis zum 30. Juni 2026 erfolgen. Für das Einreichen in Taxas (2. Schritt) wurde die Frist bis zum 31. August 2026 verlängert.

Wer und was ist rückerstattungsberechtigt?
Rückerstattungsberechtigt sind weiterhin alle landwirtschaftlichen Betriebe. Alpgenossenschaften und Sömmerungsbetriebe sind wie bisher von der Rückerstattung ausgeschlossen.
Auch Arbeiten im Wald sind rückerstattungsberechtigt. Die dafür relevanten Flächen werden aus der landwirtschaftlichen Betriebsdatenerhebung (GELAN) übernommen. Damit Waldarbeiten korrekt berücksichtigt werden können, ist es wichtig, dass die Waldflächen im GELAN richtig eingezeichnet und aktuell sind. Eine sorgfältige Prüfung vor dem Einreichen des Gesuchs ist entscheidend, da falsche Flächenangaben die Höhe der Rückerstattung direkt beeinflussen können.

Wie läuft die digitale Abwicklung?
Die Abwicklung erfolgt ab 2026 über die Plattform «Taxas», welche an das ePortal des Bundes angebunden ist. Für den Zugang ist ein CH-Login oder ein AGOV-Login erforderlich. Der Einstieg ist über das Agate-Login möglich, allerdings nur, wenn die Zwei-Faktor-Authentifizierung oder AGOV aktiviert ist. 

Erster Schritt: "Onboarding"
Nach dem Login ist eine Registrierung als Geschäftspartner des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) notwendig. Nach der Erfassung der Geschäftsbeziehung «MinöSt Rückerstattung» wird ein Verifizierungsbrief versendet. Der darin enthaltene Code muss innerhalb der angegebenen Frist eingegeben werden, um die Registrierung abzuschliessen. Achtung: Hier nicht vergessen gemäss Anleitung die «Geschäftspartnerrolle hinzuzufügen». Dieses sogenannte Onboarding dauert rund zwei Wochen.
ACHTUNG: Der erste Schritt (Registrierung Geschäftspartner, "Geschäftspartner hinzufügen" mit Auslösung Onboarding-Code) muss zwingen bis zum 30. Juni erfolgen!

Einreichung von Mai bis Ende Juni nicht vergessen (Fristerstreckung in diesem Jahr bis 31. August 2026)
Nach erfolgreicher Registrierung kann das Gesuch für die Rückerstattung der Mineralölsteuer jeweils von Anfang Mai bis Ende Juni in "Taxas" eingereicht werden. Die Anleitung ist per Post und E-Mail versendet worden und finden Sie auch hier.
Betriebe, welche die Erstregistrierung (Registrierung Geschäftspartner) fristgerecht vorgenommen, ihr Gesuch auf Taxas jedoch noch nicht eingereicht haben, erhalten für die Gesuchserfassung eine verlängerte Frist bis zum 31. August 2026.

Sömmerungsbetriebe und Generatoren
Sömmerungsbetriebe sind von der ordentlichen Rückerstattung der Mineralölsteuer ausgeschlossen (nach Fläche).
Für Treibstoff, der für stationär eingesetzte Generatoren verwendet wird, kann jedoch eine teilweise Rückerstattung beantragt werden. Dies gilt auch für transportable Generatoren, sofern sie stationär betrieben werden. Generatoren von Fahrzeugen sowie dieselelektrischen Maschinen sind nicht rückerstattungsberechtigt.
Das Gesuch kann über «Taxas» eingereicht werden. Weitere Informationen finden Sie im diesem Merkblatt.

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an das zuständige Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG).

Für fachliche Rückfragen:
E-Mail: mla@bazg.admin.ch
Telefon: 058 462 65 47

Für technischen Support im Zusammenhang mit Rückerstattungen:
E-Mail: support@bazg.admin.ch
Telefon: 058 462 60 00

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