Mineralölsteuer: Rückerstattung ab 2026 nur noch online
13. Feb 2026
Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) hat entschieden, den Prozess ab 2026 zu digitalisieren und die Rückerstattung der Mineralölsteuer vollständig zu digitalisieren. Der SBV hat interveniert, wodurch der Einstieg über Agate möglich wurde. Rückerstattungsgesuche können ausschliesslich online eingereicht werden. Eine Registrierung ist vor dem Mai 2026 möglich und wird dringend empfohlen, damit es bei der ersten digitalen Einreichung (Mai bis Juni) nicht zu Verzögerungen kommt.
Wer und was ist rückerstattungsberechtigt?
Rückerstattungsberechtigt sind weiterhin alle landwirtschaftlichen Betriebe. Alpgenossenschaften und Sömmerungsbetriebe sind wie bisher von der Rückerstattung ausgeschlossen.
Auch Arbeiten im Wald sind rückerstattungsberechtigt. Die dafür relevanten Flächen werden aus der landwirtschaftlichen Betriebsdatenerhebung (GELAN) übernommen. Damit Waldarbeiten korrekt berücksichtigt werden können, ist es wichtig, dass die Waldflächen im GELAN richtig eingezeichnet und aktuell sind. Eine sorgfältige Prüfung vor dem Einreichen des Gesuchs ist entscheidend, da falsche Flächenangaben die Höhe der Rückerstattung direkt beeinflussen können.
Wie läuft die digitale Abwicklung?
Die Abwicklung erfolgt ab 2026 über die Plattform «Taxas», welche an das ePortal des Bundes angebunden ist. Für den Zugang ist ein CH-Login oder ein AGOV-Login erforderlich. Der Einstieg ist über das Agate-Login möglich, allerdings nur, wenn die Zwei-Faktor-Authentifizierung oder AGOV aktiviert ist. Nach dem Login ist eine Registrierung als Geschäftspartner des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) notwendig. Nach der Erfassung der Geschäftsbeziehung «MinöSt Rückerstattung» wird ein Verifizierungsbrief versendet. Der darin enthaltene Code muss innerhalb der angegebenen Frist eingegeben werden, um die Registrierung abzuschliessen. Achtung: Hier nicht vergessen gemäss Anleitung die «Geschäftspartnerrolle hinzuzufügen». Dieses sogenannte Onboarding dauert rund zwei Wochen.
Einreichung von Mai bis Ende Juni nicht vergessen
Nach erfolgreicher Registrierung kann das Gesuch für die Rückerstattung der Mineralölsteuer jeweils von Anfang Mai bis Ende Juni eingereicht werden. Eine frühzeitige Registrierung sowie die Kontrolle der Betriebs- und Waldflächen helfen, ab 2026 reibungslos von der Rückerstattung der Mineralölsteuer zu profitieren.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an das zuständige Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG): mla@bazg.admin.ch oder 058 462 65 47