Berner Solarinitiative
Die Berner Solar-Initiative
Sie verlangt eine Solardachpflicht sowohl bei Neubauten als auch bei Altbauten, soweit eine Dachsanierung ansteht bzw. ab dem Jahr 2040 (d.h. innert 15 Jahren) gar ohne jeglichen baulichen «Auslöser». Auch müsste, wer der Pflicht nicht nachkommen kann, eine Ersatzabgabe bezahlen. Betroffen von der Initiative wären nicht nur Wohnbauten, sondern auch solche von Industrie, Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben.
Der Gegenvorschlag
Der Gegenvorschlag möchte anstelle einer Solarpflicht für Altbauten die schon bestehenden Anreize verstärken. Der Gegenvorschlag enthält keine Solardachpflicht, sondern bloss eine Meldepflicht aus Anlass einer umfassenden Dachsanierung. Das entsprechende Meldeverfahren wird im Rahmen des normalen Baubewilligungsprozesses ablaufen oder wenn ein solcher für die Dachsanierung nicht notwendig ist, wird die Meldung als einfache Mitteilung an die Baubehörde erfolgen. Die Lösung belässt den Hauseigentümern bei Altbauten die Entscheidungsfreiheit, ob sie eine Solaranlage einrichten wollen oder nicht, was hingegen bei der Solarinitiative nicht mehr möglich wäre. Ausserdem möchte der Gegenvorschlag gewisse grosse öffentliche Parkierungsanlagen im Freien mit Solaranlagen ausstatten.
Sie verlangt eine Solardachpflicht sowohl bei Neubauten als auch bei Altbauten, soweit eine Dachsanierung ansteht bzw. ab dem Jahr 2040 (d.h. innert 15 Jahren) gar ohne jeglichen baulichen «Auslöser». Auch müsste, wer der Pflicht nicht nachkommen kann, eine Ersatzabgabe bezahlen. Betroffen von der Initiative wären nicht nur Wohnbauten, sondern auch solche von Industrie, Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben.
Der Gegenvorschlag
Der Gegenvorschlag möchte anstelle einer Solarpflicht für Altbauten die schon bestehenden Anreize verstärken. Der Gegenvorschlag enthält keine Solardachpflicht, sondern bloss eine Meldepflicht aus Anlass einer umfassenden Dachsanierung. Das entsprechende Meldeverfahren wird im Rahmen des normalen Baubewilligungsprozesses ablaufen oder wenn ein solcher für die Dachsanierung nicht notwendig ist, wird die Meldung als einfache Mitteilung an die Baubehörde erfolgen. Die Lösung belässt den Hauseigentümern bei Altbauten die Entscheidungsfreiheit, ob sie eine Solaranlage einrichten wollen oder nicht, was hingegen bei der Solarinitiative nicht mehr möglich wäre. Ausserdem möchte der Gegenvorschlag gewisse grosse öffentliche Parkierungsanlagen im Freien mit Solaranlagen ausstatten.
