Fahrende unterwegs - was tun bei unbewilligter Belegung von Landwirtschaftsland

05. Apr 2022

In der Schweiz und auch im Kanton Bern sind Gruppen von Fahrenden unterwegs. Es ist mit spontanen, unbewilligten Belegungen von Landwirtschaftsland zu rechnen. Was können Bauernfamilien tun, wenn Fahrende ihr Land ungefragt belegen, oder im besseren Fall um eine Belegung anfragen? Wir raten in jedem Fall zur Vorsicht und empfehlen eine Absprache mit den Gemeindebehörden vor dem Abschluss eines Vertrages. Im besten Fall werden Bauernfamilien von Fahrenden vorgängig angefragt, ob sie ein Grundstück vorübergehend als Standplatz vermieten würden.

Fahrende

Standpunkt Berner Bauern Verband zur Situation im Kanton Bern
Der Berner Bauern Verband anerkennt die Notwendigkeit, genügend Standplätze für Fahrende im Kanton Bern zur Verfügung zu stellen. Immer wieder kommt es durch illegale Stellplätze zu Problemen zwischen Fahrenden und Landbewirtschaftern.

Wir erachten daher die Schaffung von offiziellen Plätzen im Kanton Bern für sinnvoll. Wir lehnen jedoch die Nutzung von landwirtschaftlich genutzter Fläche für solche Stellplätze strikt ab. Im aktuellen raumplanerischen Diskurs, mutet es sehr anachronistisch an, für Stellplätze von Autos und Wohnwagen Landwirtschaftsland zu beanspruchen. Wir fordern klar, dass die Plätze auf bereits bebauten Arealen erstellt werden, resp. auf Flächen auf denen keine Landwirtschaft betrieben werden kann.

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