Gross­tier­ret­tung - Wer übernimmt die Kosten?

21. Feb 2022

Als Partnerin der Feuerwehren des Kantons Bern beteiligt sich die GVB an den Betriebs- und Einsatzkosten für die professionelle Tierrettung. Sie sorgt auch für die Ausbildung der Spezialisten der Sonderstützpunkte.

Wann ist die Feuerwehr zuständig?
Zum Aufgabenbereich der Feuerwehren und der Sonderstützpunkte gehören verschiedene Unfallsituationen mit Grosstieren. Wenn ein Schwein in die Jauchegrube stürzt oder ein Pferd im Sumpf stecken bleibt, ist die Feuerwehr zuständig. Das gilt auch für Kühe, die sich in einem Gitter festgeklemmt haben. Um Bergrettungen von Grosstieren oder Krankentransporte kümmern sich hingegen andere Organisationen.

Kosten nach Gewicht des Tiers
Kategorie 1: < 200 kg CHF 600.–
Kategorie 2: 200 – 800 kg CHF 1200.–
Kategorie 3: > 800 kg CHF 1500.–

GVB übernimmt 50 % der Kosten für die Tierrettung
An den Kosten, die für den Einsatz der Sonderstützpunkte anfallen, beteiligt sich die GVB im Sinne nachbarschaftlicher Hilfeleistung zu 50 %. Die übrigen 50 % der Rettungskosten gehen zulasten der Tierhalter.

Fünf Sonderstützpunkte Grosstierrettung (SSP GTR)
Fünf Sonderstützpunkte im Kanton Bern stellen die Rettungm von Grosstieren flächendeckend während 24 Stunden am Tag und an 7 Tagen pro Woche sicher. Die Sonderstützpunkte befinden sich in Bern, Biel, Langenthal, Thun und Zweisimmen. Sie können über die Notrufnummer 118 aufgeboten werden.

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