Grosstierrettung - Wer übernimmt die Kosten?
06. Feb 2026
Im Kanton Bern werden jährlich rund 20–30 Grosstierrettungen durch die Feuerwehren durchgeführt. Mit dem Konzept «Grosstierrettung Kanton Bern» sorgt die Gebäudeversicherung Bern (GVB) für eine sichere und tierschutzgerechte Rettung und beteiligt sich als Partnerin der Feuerwehren an den Betriebs- und Einsatzkosten. Im Ereignisfall ist die Ortsfeuerwehr zu informieren sowie die Grosstierrettung und der Tierarzt zu alarmieren. Erreichbar über 112 oder 118.
Wann ist die Feuerwehr zuständig?
Zum Aufgabenbereich der Feuerwehren und der Sonderstützpunkte gehören verschiedene Unfallsituationen mit Grosstieren. Wenn ein Schwein in die Jauchegrube stürzt oder ein Pferd im Sumpf stecken bleibt, ist die Feuerwehr zuständig. Das gilt auch für Kühe, die sich in einem Gitter festgeklemmt haben. Um Bergrettungen von Grosstieren oder Krankentransporte kümmern sich hingegen andere Organisationen, wie die GTRD, ARS oder REGA.
Im Kanton Bern werden Grosstierrettungen grundsätzlich nur mit einem Sonderstützpunkt durchgeführt; Ausnahmen gelten, wenn die Rettung bereits abgeschlossen ist, bevor der Sonderstützpunkt Grosstierrettung eintrifft, oder wenn die Ortsfeuerwehr den Mindeststandard erfüllt und selbstständig eine tierschutzgerechte Rettung durchführen kann.
Kosten nach Gewicht des Tiers
Kategorie 1: < 200 kg CHF 600.–
Kategorie 2: 200 – 800 kg CHF 1200.–
Kategorie 3: > 800 kg CHF 1500.–
Sind mehrere Tiere betroffen, wird pro weiteres Tier SFr. 100.00 dazu gerechnet.
GVB übernimmt 50 % der Kosten für die Tierrettung
An den Kosten, die für den Einsatz der Sonderstützpunkte anfallen, beteiligt sich die GVB zu 50 %. Die übrigen 50 % der Rettungskosten gehen zulasten der Tierhalter.
Sieben Sonderstützpunkte Grosstierrettung (SSP GTR)
Im Kanton Bern wird die Rettung von Grosstieren durch sieben speziell ausgerüstete Sonderstützpunkte (SSP GTR) sichergestellt. Diese gewährleisten eine flächendeckende Einsatzbereitschaft rund um die Uhr. Die Standorte in Bern, Biel, Eggiwil, Frutigen, Langenthal, Thun und Zweisimmen können bei Bedarf jederzeit über die Notrufnummer 118 alarmiert werden.
Einsatz Helikopter für die Grosstierrettung
Der Einsatz eines Helikopters ist zwingend vorgängig mit dem Tierbesitzer (Kostenklärung) und dem Tierarzt (Transportfähigkeit) abzusprechen.
Nach Rücksprache mit dem zuständigen Kreisfeuerwehrinspektor (KFI) kann über die Notrufnummer (Tierrettung) der REGA 058 654 39 40 ein Helikopter aufgeboten werden. Die Einsatzkosten des Helikopters werden nicht von der GVB übernommen.