26. Apr 2024
In den letzten Tagen kam es leider zu Nutztierrisse in der Region Gantrisch. Wichtig ist, dass die Tiere geschützt werden. Durch den Wolf gerissene Nutztiere werden in der Tal- und Hügelzone sowie in den Bergzonen I und II leider nur noch entschädigt, wenn die Tiere laut Kanton als genügend geschützt gelten (kant. Wildschadenverordnung Art. 3). Ebenfalls gelten nur gerissene Nutztiere zum Abschusskontingent eines Wolfes, die genügend geschützt waren oder in nicht schützbaren Gebieten gerissen wurden (nat. Jagdverordnung Art. 9bis).
Über den Schutzstatus entscheidet der Kanton, grundsätzlich gilt aber Folgendes für den Grundschutz von Schafen und Ziegen: