Wolf M574: nationale Vorgaben gefährden Mensch und Tier!

12. Jun 2026

Der Berner Bauern Verband (BEBV) nimmt die Abschussverfügung des Kantons Bern für den Wolf M574 zur Kenntnis. Der Kanton Bern hat seinen rechtlichen Spielraum ausge-schöpft. Aus Sicht des BEBV ist jedoch klar: Der Abschuss dieses Wolfes ist längst überfäl-lig. Nun aber bleibt den Betroffenen nichts anderes übrig, als abzuwarten, bis der Wolf erneut zuschlägt. Das darf nicht toleriert werden! Der Fall zeigt deutlich, dass die natio-nalen Rahmenbedingungen ungenügend sind. Sie müssen dringend angepasst werden, damit die Kantone bei problematischen Wölfen schneller und wirksamer handeln können. Zum Schutz von Menschen und Nutztieren.

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