Wie die Kälberimpfung kontrolliert wird

13. Mär 2026

Seit dem 1. Juli 2025 müssen Kälber gegen Atemwegserkrankungen geimpft werden, die den Geburtsbetrieb vor dem Alter von 57 Tagen verlassen. Die intranasale Impfung muss mindestens 14 Tage vor dem Verkauf erfolgen. Der Folgebetrieb muss innerhalb von 28 Tagen nach dem Einstallen eine zweite Impfung durchführen.

Wie kontrolliert wird:

Die Kontrolle erfolgt stichprobenweise im Rahmen der QM-Kontrolle: Dabei wird der Eintrag im Behandlungsjournal sowie die Rechnung für den entsprechenden Impfstoff kontrolliert und mit der Anzahl Kälber (gemäss TVD) plausibilisiert.

Ausnahmen vom Impfobligatorium:

  • Kälber, die den Geburtsbetrieb gar nicht, oder mit 57 Tagen oder älter verlassen.
  • Kälber für die Mutterkuh- und Ammenkuhhaltung, die vor dem 21. Lebenstag verstellt werden.
  • Kälber, die mit dem Muttertier verstellt werden.
  • Kälber, die in Notfällen verstellt werden müssen, wenn das Muttertier oder das Kalb stirbt, oder bei einem Aufenthalt im Tierspital.
  • Kälber, die auf einen Sömmerungsbetrieb verstellt werden.
  • Kälber, die innerhalb von demselben Betrieb an einen zweiten Standort verstellt werden.

Die neue Regelung soll dazu beitragen, Atemwegserkrankungen bei Kälbern zu reduzieren und die Tiergesundheit entlang der gesamten Produktionskette zu verbessern.

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