24. Okt 2022
Mehrere Hundert Betriebsleiter/innen haben die Widerrufsverfügung der Abteilung für Direktzahlungen (ADZ) des Kantons Bern erhalten. Der Verwaltung ist ein Verarbeitungsfehler unterlaufen, es wurden zu viele Übergangsbeiträge ausbezahlt. Fehler dürfen gemacht werden – entscheidend ist dann aber, wie diese kommuniziert und ausgebügelt werden. Der Berner Bauern Verband fordert die ADZ auf, den betroffenen Betrieben die Berechnungsgrundlage für den offenen Betrag darzulegen.
Eine nackte Zahl zu nennen reicht nicht, weil diese nicht nachvollzogen werden kann. Zudem muss den Betrieben gleich viel Zeit gegeben werden für die Rückzahlung, wie die ADZ brauchte um den Fehler zu bemerken. Ratenzahlungen müssen ermöglicht und die Fälle individuell behandelt werden.
Die ADZ entschuldigt sich in den Verfügungen zwar für die Umstände, nicht aber für ihre gemachten Fehler. Auch bietet sie nicht aktiv Hilfe an, was einer Dienstleistungsabteilung als Grundvoraussetzung für gute Kundenbeziehungen vorausgesetzt werden kann.
Der Berner Bauern Verband verurteilt diesen inakzeptablen Umgang und die Art der Kommunikation mit den Betroffenen. Solche Vorkommnisse vergrössern die Distanz zwischen landwirtschaftlicher Basis und Verwaltung noch mehr, was sehr bedauerlich ist.
Das Gespräch mit dem Amtsvorsteher LANAT wird aktiv gesucht, um Lösungen zu finden.
Gerne unterstützen wir unsere betroffenen Mitglieder bei juristischen Fragen:
Rechtsdienst: recht@bernerbauern.ch oder 031 938 22 89