Welche Mitarbeitenden sind in der beruflichen Vorsorge obligatorisch versichert?
15. Apr 2025
Versichert sind alle AHV-pflichtigen Mitarbeitenden ab dem 1. Januar nach ihrem 17. Geburtstag für die Risiken Invalidität und Tod und ab dem 1. Januar nach ihrem 24. Geburtstag zusätzlich für die Altersleistungen. Versichert ist ein Jahreslohn von über CHF 22'680. Dieser Lohn markiert die Eintrittsschwelle für die obligatorische Versicherung nach BVG.
Ab einer Anstellungsdauer von mehr als 3 Monaten und einem Bruttolohn ab CHF 1890.00/Monat sind die Mitarbeitenden zu versichern.
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Das Team der Personaldienstleistung des Berner Bauern Verbandes stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
