Vogelgrippemassnahmen werden bis 15. März verlängert

10. Feb 2023

Da die Vogelgrippe in der Schweiz vereinzelt und in Europa vermehrt aufgetreten ist, verlängert das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV die schweizweiten Massnahmen zur Eindämmung der Vogelgrippe mindestens bis am 15. März 2023. Im Fokus steht dabei, den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu verhindern.

Damit direkt informiert werden kann, ist es wichtig, dass sich alle Halterinnen und Halter beim Kanton registrieren. 

Mehr Informationen zur aktuellen Situation und zu den Massnahmen finden Sie auf der Webseite des Amtes für Veterinärwesen AVET.

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