Vogelgrippemassnahmen werden ausgeweitet

14. Nov 2025

Nach einem neuen Vogelgrippefall im Kanton Zürich wurden am 13. November die Beobachtungsgebiete schweizweit erweitert. Auch im Kanton Bern gelten nun zusätzliche Schutzmassnahmen in einem 3-km-Streifen entlang weiterer Seen und Fliessgewässern. Die Vorgaben bleiben bis 31. März 2026 in Kraft.

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat die Beobachtungsgebiete angesichts des aktuellen Falles in Zürich ausgeweitet. Im Kanton Bern umfasst das Beobachtungsgebiet neu einen 3-km-Uferstreifen entlang von:

  • Bielersee und Neuenburgersee inkl. Zihlkanal und Broyekanal (bisher)
  • Aare, ab Ausfluss Bielersee, inkl. Naturschutzgebiet Häftli
  • Stausee Niederried
  • Wohlensee

In den Beobachtungsgebieten gelten strenge Biosicherheitsmassnahmen: Hausgeflügel muss vor Wildvögeln geschützt, Arten getrennt und Hygiene- sowie Zugangsvorgaben im Stall eingehalten werden. Detaillierte Massnahmen und ab welcher Anzahl diese gelten:

Das kantonale Veterinäramt hat die betroffenen und registrierten Geflügelhaltenden direkt informiert.

Bund und Kanton rufen alle Geflügelhaltenden – auch ausserhalb der Beobachtungsgebiete – auf, wachsam zu bleiben, ihre Tiere regelmässig zu beobachten und jeglichen Kontakt zu Wildvögeln zu verhindern.

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