Versprechen halten und die Jagdgesetzrevision rasch umsetzen

23. Dez 2022

In der Wintersession des nationalen Parlaments wurden die letzten Differenzen um das Jagdgesetz bereinigt. Bund und Kanton sind nun aufgefordert, ihre Versprechen zu halten und die Jagdgesetzrevision rasch und ohne zusätzliche Vorschriften umzusetzen. Dabei sollen die als nicht schützbar ausgeschiedenen Gebiete ihren Status behalten.

Der Berner Bauern Verband (BEBV) und der Verein Alpwirtschaft Bern forderten im Sommer 2022 mit einem offenen Brief den Bundesrat auf, die Sorgen der Tierhaltenden ernst zu nehmen und sich unter anderem für eine rasche Umsetzung der Jagdgesetzrevision stark zu machen. Die Antwort von Frau Bundesrätin Sommaruga zeigte, dass der Handlungsbedarf auch für sie dringend angezeigt ist. Im Antwortschreiben wurde zudem das Versprechen geäussert, dass nach der Verabschiedung der Vorlage, die Bundesverwaltung deren Ausführungsbestimmungen so rasch wie möglich erarbeitet.

Der BEBV begrüsst, dass nun in der Wintersession die letzten Differenzen zwischen den beiden Räten bereinigt werden konnten. Wölfe können zukünftig nicht nur geschossen werden, wenn sie Schäden angerichtet haben, sondern bereits vorher, um künftige Schäden zu verhindern. Auch die in der Revision enthaltenen Änderungen betreffend Biberschäden sind positiv zu werten. So beteiligen sich zukünftig Bund und Kanton an der Vergütung von Schäden an Bauten und Anlagen, die im öffentlichen Interesse liegen, an privaten Verkehrsinfrastrukturen sowie an Uferböschungen.

Der BEBV und der Verein Alpwirtschaft Bern sind überzeugt, dass mit der Revision des nationalen Jagdgesetzes ein erster Schritt in die richtige Richtung getätigt wurde. Nun ist die unverzügliche Umsetzung entscheidend.


Kontakt für Fragen:
Hans Jörg Rüegsegger, Präsident BEBV, 079 393 87 50
Ernst Wandfluh, Präsident Verein Alpwirtschaft Bern, 079 210 71 87

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