Abstimmung am 9. Februar: Umweltverantwortungsinitiative und kantonale Solarinitiative

24. Jan 2025

Am 9. Februar 2025 kommen zwei bedeutende Initiativen zur Abstimmung. Beide betreffen indirekt die Landwirtschaft und erfordern daher eine sorgfältige Auseinandersetzung.

Nationale Umweltverantwortungsinitiative
Bis in 10 Jahren dürfen gemäss der Initiative die wirtschaftlichen Tätigkeiten der Schweiz nur so viele Ressourcen verbrauchen und Schadstoffe freisetzen, welche gemäss dem Konzept der planetaren Grenzen verträglich wären. Die Initiative würde radikale Massnahmen wie Konsum- und Flugverbote sowie zusätzliche Bauvorschriften notwendig machen und zu massiv steigenden Lebenshaltungskosten führen. Die Bauernfamilien wären wieder die ersten, die eine 180-Grad-Wende vollziehen müssten, obwohl die Anpassungen auf einem landwirtschaftlichen Betrieb aufgrund der erforderlichen grossen Investitionen über mehrere Generationen hinweg erfolgen. Die Initiative ist wieder einmal unnötig: Die Schweiz hat ihre industrielle Wertschöpfung seit 1990 mehr als verdoppelt und dabei ihre Emissionen fast halbiert. Fortschritt und Innovation sind der Schlüssel, um nachhaltige Lösungen zu erreichen.

Kantonale Solarinitiative
Die Berner Solar-Initiative
Sie verlangt eine Solardachpflicht sowohl bei Neubauten als auch bei Altbauten, soweit eine Dachsanierung ansteht bzw. ab dem Jahr 2040 (d.h. innert 15 Jahren) gar ohne jeglichen baulichen «Auslöser». Auch müsste, wer der Pflicht nicht nachkommen kann, eine Ersatzabgabe bezahlen. Betroffen von der Initiative wären nicht nur Wohnbauten, sondern auch solche von Industrie, Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben.

Der Gegenvorschlag
Der Gegenvorschlag möchte anstelle einer Solarpflicht für Altbauten die schon bestehenden Anreize verstärken. Der Gegenvorschlag enthält keine Solardachpflicht, sondern bloss eine Meldepflicht aus Anlass einer umfassenden Dachsanierung. Das entsprechende Meldeverfahren wird im Rahmen des normalen Baubewilligungsprozesses ablaufen oder wenn ein solcher für die Dachsanierung nicht notwendig ist, wird die Meldung als einfache Mitteilung an die Baubehörde erfolgen. Die Lösung belässt den Hauseigentümern bei Altbauten die Entscheidungsfreiheit, ob sie eine Solaranlage einrichten wollen oder nicht, was hingegen bei der Solarinitiative nicht mehr möglich wäre. Ausserdem möchte der Gegenvorschlag gewisse grosse öffentliche Parkierungsanlagen im Freien mit Solaranlagen ausstatten.

Der Vorstand des Berner Bauern Verband empfiehlt daher die Umweltverantwortungsinitiative sowie die Solarinitiative zur Ablehnung, der Gegenvorschlag zur Solarinitiative hingegen zur Annahme.

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