Umgang und Massnahmen gegen Krähen

26. Mai 2023

Krähen verursachen seit langer Zeit Schäden in der Landwirtschaft. Seit dem Verbot der Saatgutbeizung mit Mesurol im Jahr 2021 haben die Konflikte weiter zugenommen. Krähenschäden werden gemäss der kantonalen Wildschadenverordnung nicht vergütet, da Selbsthilfemassnahmen gegen die Tiere erlaubt sind. Be-wirtschaftende sind gezwungen, aufwendige Abwehr- und Vergrämungsmassnahmen zu ergreifen. Diese führen jedoch nicht immer zum gewünschten Erfolg.

Der Berner Bauern Verband hat im Sommer 2022 eine Umfrage bei seinen Mitgliedern durchgeführt, um die Ausgangslage abzubilden und den Behörden die Problematik zu verdeutlichen. Gemäss der Umfrage treten die meisten Schäden im Mais auf. Aber auch Kulturen wie Beeren, Obst, Sonnenblumen, Gemüse, Kartoffeln und weitere sind betroffen. Nebst den Kulturen sind ebenfalls Schäden an gelagertem Futter gross. Wenig überraschend ist, dass die Schäden gerade beim Mais mit dem Mesurolverbot deutlich zugenommen haben.

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