28. Jul 2023
Sind aufgrund der Trockenheit und Hitze Abweichungen von Direktzahlungsprogrammen nötig (z.B. Suisse-Bilanz, GMF, RAUS, Weidebeitrag und die Sömmerung) muss dies im Kanton Bern dringend mittels Gesuch für höhere Gewalt beantragt werden. Ein einfacher Hinweis in der Dokumentation ist nicht erlaubt.
Die Gesuche wegen höherer Gewalt werden kostenlos bearbeitet. Dazu ist die Einreichung eines Formulars mit der Unterschrift der zuständigen Erhebungsstelle nötig. Das Formular ist momentan unter AKTUELL auf der Startseite von GELAN mit einem Link abrufbar. Ist das Gesuch bewilligt, kann der Kanton ganz oder teilweise auf die Kürzungen der Beiträge verzichten.