Tierseuchenkasse: BEBV führt zusammen mit dem Kanton erfolgreich die Härtefallregelung ein!

05. Jun 2026

Der Kanton Bern führt per 1. August 2026 eine Härtefallregelung ein, die landwirtschaftliche Betriebe unterstützt, welche erhebliche Tierverluste durch eine Tierkrankheit erleiden, die von der Tierseuchenkasse nicht entschädigt wird.

Voraussetzung ist, dass die Krankheit nicht gesetzlich geregelt ist, die Verluste erheblich sind und die wirtschaftliche Existenz des Betriebes gefährden. Damit schafft der Kanton eine Möglichkeit, betroffene Betriebe in besonders schweren Fällen zu unterstützen.

Der Berner Bauern Verband hat sich für diese wichtige Lösung eingesetzt und die Regelung gemeinsam mit dem AVET vorangetrieben. Sie schliesst eine bedeutende Lücke und stärkt die Unterstützung unserer Mitglieder in schwierigen Situationen.

Der BEBV dankt dem Kanton Bern und dem AVET für die konstruktive Zusammenarbeit.

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