Achtung beim Alppersonal: Stellenmeldepflicht für Landwirtschaftliche Hilfskräfte 2023
26. Mai 2023
Der Schwellenwert per 01.01.2023 bleibt unverändert auf 5 Prozent Arbeitslosenquote der einzelnen Berufsarten. Alle landwirtschaftlichen Hilfskräfte sind weiterhin der Meldepflicht unterstellt.
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