26. Mai 2023
Wenn aus meteorologischem Gründen die Saatzeitpunkte nicht eingehalten werden konnten, dann muss dies der Abteilung Direktzahlungen gemeldet werden.
Das Einhalten von definierten Saatzeitpunkten bei Nützlingsstreifen und Rotationsbrache war in diesem Jahr schwierig. Nützlingsstreifen müssen bis zum 15.05., Rotationsbrachen bis zum 30.04. gesät sein.
Gemäss der Abteilung Direktzahlungen ist es im Kanton Bern nötig, möglichst zeitnah zu melden, wenn der Saattermin nicht eingehalten werden kann, damit es bei einer Kontrolle keine Direktzahlungskürzungen gibt. Die Meldung muss via nfdzbch gemacht werden.
Die Bedingung, dass der Nützlingsstreifen 100 Tage stehen muss, gilt immer.