Achtung Saattermine Nützlingsstreifen und Rotationsbrachen einhalten

26. Mai 2023

Wenn aus meteorologischem Gründen die Saatzeitpunkte nicht eingehalten werden konnten, dann muss dies der Abteilung Direktzahlungen gemeldet werden.

Das Einhalten von definierten Saatzeitpunkten bei Nützlingsstreifen und Rotationsbrache war in diesem Jahr schwierig. Nützlingsstreifen müssen bis zum 15.05., Rotationsbrachen bis zum 30.04. gesät sein.

Gemäss der Abteilung Direktzahlungen ist es im Kanton Bern nötig, möglichst zeitnah zu melden, wenn der Saattermin nicht eingehalten werden kann, damit es bei einer Kontrolle keine Direktzahlungskürzungen gibt. Die Meldung muss via nfdzbch gemacht werden.

Die Bedingung, dass der Nützlingsstreifen 100 Tage stehen muss, gilt immer.

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.