Rückwirkende Verbilligung der Blauzungenimpfung im Jahr 2026
17. Apr 2026
Der Bund beteiligt sich an den Kosten der Impfstoffe gegen die Blauzungenkrankheit. Das Parlament hat für das Jahr 2026 einen Kredit in der Höhe von 5 Millionen Franken bewilligt. Für die Impfperiode vom 1. September 2025 bis 31. August 2026 können Tierhaltende rückwirkend Verbilligungen pro vollständig geimpftes Tier und für jeden Serotyp für den verabreichten Impfstoff erhalten.
Voraussetzung ist, dass die Impfungen korrekt durchgeführt und bis spätestens 31. August 2026 in der Tierverkehrsdatenbank (TVD) erfasst werden. Zudem müssen die Impfstoffrechnung aufbewahrt und das Behandlungsjournal ordnungsgemäss geführt werden.