Rückerstattung der Mineralölsteuer: Fristverlängerung für Taxas bis 31. August 2026
03. Jul 2026
Für die Rückerstattung der Mineralölsteuer 2025 konnte der SBV eine Fristverlängerung erreichen. Wer den erste Registrierungsschritt im ePortal unter «Connex» bis am 30. Juni 2026 abgeschlossen hat, kann von der Fristverlängerung profitieren. Wer seine Eingabe nochmals kontrollieren möchte, kann die Bilder in diesem Beitrag als Orientierung nutzen.
Aufgrund der Herausforderungen bei der Registrierung und der Gesuchseingabe konnte der Schweizer Bauernverband beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) eine Fristverlängerung erreichen. Alle Betriebe müssen im ePortal mindestens den ersten Schritt der Registrierung bis spätestens am 30. Juni 2026 abgeschlossen haben. Das heisst: Sie müssen als Geschäftspartner registriert sein und den Brief mit dem Onboarding-Code ausgelöst haben.
Die eigentliche Gesuchserfassung für die Rückerstattung 2025 kann anschliessend neu bis zum 31. August 2026 auf Taxas vorgenommen werden. Rund 6000 registrierte Betriebe haben ihr Gesuch bisher noch nicht erfasst und erhalten damit eine zweite Chance.
Der BEBV empfiehlt allen Betrieben, die Gesuchseingabe umgehend zu erledigen. Ohne fristgerechtes Gesuch verfällt der Anspruch auf Rückerstattung für das Jahr 2025.
Wann ist alles korrekt abgeschlossen?
- «Geschäftspartner» hinzugefügt, Onboarding-Code ausgelöst (im Connex) Anleitung Onboarding Seite 1-3.
- 2. Schritt Onboarding im Connex: Onboarding-Code (kommt per Post) eingelöst und «Geschäftspartnerrolle» hinzugefügt (mit IBAN-Nr.). Anleitung Onboarding Seite 4-7.
Im Connex sollte es dann so aussehen:
Direkt nach Abschluss:

Bei Anmeldung zu einem späteren Zeitpunkt:

Unter Geschäftspartnerrollen muss «MinöSt Rückerstattung» stehen
Wenn dieser Schritt nicht abgeschlossen wird, dann wird «Taxas» im ePortal auch nicht angezeigt.
- Einreichung Gesuch via Taxas (Anleitung)
Wenn dieser Schritt erledigt ist, dann sieht es beim Einstieg so aus:
