Richtplan­anpassungen 2022 – BEBV nimmt Stellung

25. Nov 2022

Richtplananpassungen 2022 – BEBV nimmt Stellung

Für den Berner Bauern Verband sind die Anpassungen des Richtplanes zum aktuellen Zeitpunkt nicht zielführend. Es braucht zur komplett geänderten Weltlage zuerst eine Gesamtlagebeurteilung, anschliessend müssen die Erkenntnisse und Konsequenzen daraus abgeleitet werden und in den Richtplan einfliessen. Dabei ist die Lebensmittelproduktion prioritär zu werten, die Ernährungssicherheit muss gewährleistet sein. Ebenfalls fordert der BEBV, dass die Umsetzung stets in enger Absprache mit der Branche erfolgt.

Der BEBV spricht sich klar gegen die Integration des kantonalen Landschaftsentwicklungskonzeptes (KLEK) im Richtplan aus. Die Einführung des KLEK im Richtplan bietet keinen Mehrwert für Planungs- oder Baubewilligungsvorhaben sowie Interessensabwägungen. Die Aufnahme des KLEK in den Richtplan löst zusätzliche Kosten aus, führt zu höheren administrativen Hürden und ist daher überflüssig.

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