Regelung Stellplätze in der Landwirtschaftszone Kt. Bern
10. Apr 2026
Ein einzelner Wohnmobilstellplatz ist in der Landwirtschaftszone baubewilligungsfrei zulässig:
• lediglich ein Stellplatz
• im bestehenden Hofareal
• ohne zusätzliche Bauten und Anlagen
• Nutzung während Sommersaison (1. Mai bis 31. Oktober)
• der Anbieter betreibt einen landwirtschaftlichen Betrieb
Zudem können unter den gleichen Voraussetzungen für eine Dauer von höchstens zwei Jahren bzw. Saisons bis zu maximal drei Wohnmobilstellplätze baubewilligungsfrei zugelassen werden.
Nach Ablauf der Phase von zwei Jahren bzw. Saisons ist der Weiterbetrieb nur erlaubt, wenn die Baubewilligung mit Ausnahmebewilligung für das Bauen ausserhalb der Bauzone (vgl. Ziffer 4. nachfolgend) erteilt ist.