Rechtzeitiges Mitteilen von Änderungen im Online-Meldeverfahren für kurzfristige Erwerbstätigkeit

18. Feb 2026

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass das Online-Meldeverfahren für ausländische Arbeitskräfte (EU/EFTA) in der Schweiz spätestens am Tag vor dem Stellenantritt vom Arbeitgebenden durchzuführen ist.

Ergibt sich, nachdem eine Meldung erfolgt ist, eine Änderung, so ist diese unverzüglich der zuständigen kantonalen Behörde zu melden, jedoch spätestens vor Beginn des Einsatzes bzw. bei Verkürzung oder Verlängerung des Einsatzes vor Eintritt der Abweichung von der gemeldeten Einsatzdauer.

Diese Änderungen müssen an die zuständige kantonale Behörde per E-Mail gemeldet werden.

Wir ersuchen Sie, diese Vorgaben entsprechend zu berücksichtigen.

Gerne verweisen wir Sie auf den folgenden Link, der den Ablauf einer Anstellung von Erwerbstätigen aus der EU/EFTA bis 90 Tage beschreibt: Erwerbstätige anstellen aus der EU/EFTA (bis 90 Tage)

Bei Fragen steht Ihnen auch das PDL-Team gerne zur Verfügung: 031 938 22 95 oder pdlbrnrbrnch

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