Problemwolf im Jurabogen: Abschussbewilligung wird nicht erteilt

06. Okt 2023

In seiner Medienmitteilung vom Mittwoch, 4. Oktober forderte der Berner Bauern Verband den umgehenden Abschuss des Wolfes im Jurabogen. Seit Juli 2023 hat dieses Tier alleine auf Boden des Kantons Bern mindestens 28 Nutztiere, darunter ein frisch geborenes Kalb, gerissen. Aus Sicht des Berner Bauern Verband lässt sich ein solches Problemtier nicht von einem Zaun mit elektrischer Spannung davon abhalten, Nutztiere anzugreifen. Daher muss dieses Tier sofort entfernt werden.

Am Donnerstag, 5. Oktober hat der Kanton Bern in einer Medienmitteilung verlauten lassen, dass die gesetzlichen Vorgaben für den Abschuss des Wolfes im Jurabogen nicht erfüllt sind und daher keine Abschussbewilligung erfolgt. Laut Angaben des Kantons war keines der gerissenen Tiere mit ausreichenden Herdenschutzmassnahmen geschützt. Der Kanton Bern erläutert die rechtliche Situation wie folgt:
1. Die Kantone können Abschüsse verfügen, wenn das Abschusskontingent erreicht ist.
2. In Gebieten mit früherer Wolfspräsenz zählen nur ausreichend geschützte Tiere zum Abschusskontingent für einen Einzelwolf.
3. Zum heutigen Zeitpunkt ist deshalb die gesetzliche Vorgabe für einen Abschuss eines Wolfs im Berner Jura nicht erfüllt.
Das Amt für Landwirtschaft und Natur des Kantons Bern ruft Nutztierhalterinnen und -halter auf, dem Herdenschutz grösste Aufmerksamkeit zu widmen und die kostenlosen Beratungen des Kantons in Anspruch zu nehmen.

Der Berner Bauern Verband zeigt sich enttäuscht vom Entscheid des Kantons. Es ist nicht möglich, Tiere vor einem solchen Wolf ausreichen zu schützen! Die Verzögerung der Abschussbewilligung führt nur zu mehr Leid, welches verhindert werden könnte.

Informationen des INFORAMA zum Herdenschutz
Informationen der Fondation Rurale Interjurassienne zum Herdenschutz
Medienmitteilung des Berner Bauern Verband
Medienmitteilung des Kantons Bern

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