Nicht gegen Biodiversität – sondern gegen unnötige Auflagen
14. Jun 2024
Ständerat hebt die Pflicht für 3.5 % Acker-BFF auf.
Am Dienstag entschied der Ständerat nach dem Nationalrat die Pflicht zu den 3.5% Acker-BFF zu kippen.
Dieser Beschluss führte zu zahlreichen, teils sehr kritischen, Medienberichten über die Landwirtschaft.
Aus verschiedenen Gründen hat sich der BEBV stets gegen die 3.5 % Pflicht eingesetzt und zeigt sich jetzt dementsprechend froh über den Entscheid des Ständerats. Verschiedene Gründe sprechen gegen die Pflicht der 3.5 % BFF auf Ackerfläche:
- Die Etappenziele der Agrarpolitik 2014-2017 / 2018-2021 für den Bereich Biodiversität wurden deutlich übertroffen:
- Die BFF-Fläche in der Talzone beträgt 82’000 ha, das Ziel lag bei 65’000 ha.
- 81 % dieser Flächen sind vernetzt, bei einer Zielvorgabe von 50 %.
- Über 44 % sind hochwertige BFF der Qualitätsstufe II, bei einer Zielvorgabe von 40 %.
- Qualität statt Quantität: Es ist zielführender, die Qualität auf den bestehenden Flächen zu verbessern, anstatt mehr Flächen auszuscheiden.
- Anreize und Freiwilligkeit bringen mehr: Eine standortangepasste Biodiversitätsförderung auf den Betrieben ist sinnvoller als starre Vorgaben mit Strafen.
- Rund 19 % der LN sind BFF-Flächen, die gesetzliche Vorgabe wäre 7 %.
- Labels können durch weitergehende Leistungen, die am Markt in Wert gesetzt werden, eine Differenzierung ermöglichen.
- Es macht nicht Sinn, die Nahrungsmittelproduktion zu schwächen: Die Produktion von pflanzlichen Nahrungsmitteln ist bereits rückläufig und darf nicht weiter reduziert werden.
- Beim GELAN-Ausfüllen fällt auf: Die Direktzahlungsprogramme und Anforderungen werden immer komplizierter und komplexer. Weitere Anforderungen und Limiten sind nicht notwendig.