Neuer Leitfaden für den Transport von kranken und verletzten Schlachttieren

07. Jun 2022

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen hat gemeinsamen mit der Vereinigung der Schweizer Kantonstierärztinnen und Kantonstierärzten den Leitfaden zur Transportfähigkeit überarbeitet. Er präzisiert die gesetzlichen Grundlagen und löst die Fachinformation «Wann ist ein Nutztier transportfähig?» aus dem Jahr 2015 ab.

Im neuen Leitfanden werden die Kriterien für die Transportfähigkeit detaillierter definiert. Er dient als Hilfestellung bei der Beurteilung der Transportfähigkeit von kranken und verletzten Tieren. Weiter zeigt er auf, welche Vorsichtsmassnahmen beim Transport von kranken und verletzten Tieren zu treffen sind und wie mit den Tieren umzugehen ist, die nicht transportiert werden dürfen.

Leitfaden Beurteilung der Transportfähigkeit von kranken und verletzten Schlachttieren

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.