07. Jun 2022
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen hat gemeinsamen mit der Vereinigung der Schweizer Kantonstierärztinnen und Kantonstierärzten den Leitfaden zur Transportfähigkeit überarbeitet. Er präzisiert die gesetzlichen Grundlagen und löst die Fachinformation «Wann ist ein Nutztier transportfähig?» aus dem Jahr 2015 ab.
Im neuen Leitfanden werden die Kriterien für die Transportfähigkeit detaillierter definiert. Er dient als Hilfestellung bei der Beurteilung der Transportfähigkeit von kranken und verletzten Tieren. Weiter zeigt er auf, welche Vorsichtsmassnahmen beim Transport von kranken und verletzten Tieren zu treffen sind und wie mit den Tieren umzugehen ist, die nicht transportiert werden dürfen.
Leitfaden Beurteilung der Transportfähigkeit von kranken und verletzten Schlachttieren