Fachbewilligung Pflanzenschutz: Diplom bereitlegen
19. Dez 2025
Zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni 2026 müssen sich Anwenderinnen und Anwender von Pflanzenschutzmitteln auf der neuen Plattform zur Fachbewilligung Pflanzenschutz registrieren. Dafür ist der entsprechende Ausbildungsabschluss (z. B. Landwirt/in EFZ) erforderlich – es lohnt sich, die Unterlagen jetzt bereitzulegen.
Das Wichtigste in Kürze:
- Ab 2027 sind Pflanzenschutzmittel nur noch gegen Vorweisen einer gültigen Fachbewilligung erhältlich.
- Vom 1. Januar bis 30. Juni 2026 muss der Ausbildungsabschluss bzw. die Fachbewilligung digital registriert werden.
© Fachstelle Pflanzenschutz Kanton Bern
Anerkannte Ausbildungsabschlüsse:
Beispiele:
- Landwirt/in EFZ
- Landwirtschaftliche Fähigkeitzeugnis oder Lehrabschlussprüfung Teil 1 und Teil 2 (LAP1 & LAP2)
- Diplom als Meisterlandwirtin oder -landwirt
- Agro-Techniker/in HF,
- Bachelor / Master Agronomie HAFL / SHL oder Agrarwissenschaften ETHZ
KEIN fachbewilligungsanerkannter Abschluss: Der Nebenerwerbskurs, die Lehre als Agrarpraktikerin, als Agrarpraktiker und Bäuerin/Bäuerlicher Haushaltleiter mit oder ohne Fachausweis.
Siehe Vollständige Liste Webseite BAFU: 2026: Wie tausche ich meine FaBe um? -> unter «Liste der akzeptierten Nachweise für den Erweb der neuen FaBe PSM»
Falls der Ausbildungsnachweis nicht mehr auffindbar ist:
- Abschluss zwischen 1943 und 2012: INFORAMA kontaktieren (info@inforama.ch oder 031 636 41 00)
- Abschluss ab 2012: Fähigkeitszeugnis-Duplikat bestellen beim Mittelschul- und Berufsbildungsamt (Duplikate bestellen)
- Bestätigung Spritzenführerkurs: Fachstelle Pflanzenschutz kontaktieren (pflanzenschutz@be.ch oder 031 636 49 10)
