20. Jun 2024
Korrekturen und Nachmeldungen von Kulturen sowie die damit verbundenen Anpassungen in Direktzahlungsprogrammen müssen bis am 30. Juni der Abteilung Direktzahlungen gemeldet werden.
Flächenanpassungen muss zwingend ein Plan beigelegt werden.
Massnahmen-Programme abmelden
Können die Auflagen bei angemeldeten Massnahmen, wie z. B. bei Verzicht auf Pflanzenschutzmittel, nicht eingehalten werden, so sind diese umgehend vor der Bewirtschaftungsänderung (z.B. PSM-Einsatz) schriftlich abzumelden.
Fall Sonderbewilligungen
Die Fachstelle Pflanzenschutz und die Abteilung Direktzahlungen weisen darauf hin, dass eine Massnahme nicht automatisch abgemeldet wird, wenn eine Sonderbewilligung für einen PSM-Einsatz erteilt wird.
Die Massnahme muss bei der Abteilung Direktzahlungen schriftlich abgemeldet werden (E-Mail an info.adz@be.ch).
Labels
Wird eine Massnahme bei einem privaten Label (z.B. IP-Suisse) abgemeldet, heisst das nicht, dass automatisch auch die Massnahme im GELAN abgemeldet wurde und umgekehrt. Das heisst, Massnahmen sind immer überall abzumelden.