Nachmeldungen und Anpassungen von Kulturen ab sofort möglich

17. Apr 2026

Ab sofort können Nachmeldungen von Kulturen inklusive Flächenanpassungen (Anleitung unten) sowie Massnahmenabmeldungen direkt in der GELAN-Anwendung im Menü «Erhebung» vorgenommen werden.

Korrekturen und Nachmeldungen von Kulturen sowie Anpassungen in Direktzahlungsprogrammen müssen bis spätestens 30. Juni erfolgen. Die Meldung hat zudem vor den Anpassungen der Bewirtschaftung zu erfolgen. Die Meldung kann nur berücksichtigt werden, wenn sie spätestens am Tag vor Erhalt der Ankündigung einer Kontrolle erfolgt (Artikel 100 der Direktzahlungsverordnung).

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