Mineralölsteuer-Rückerstattung bis 30. Juni: auch Generatoren auf Sömmerungsbetrieben nicht vergessen

12. Jun 2026

Die Rückerstattung der Mineralölsteuer für das Kalenderjahr 2025 muss bis spätestens am 30. Juni 2026 über Taxas eingereicht werden. Betriebe, welche die Rückerstattung noch nicht beantragt haben, sollten dies rechtzeitig erledigen, bis Ende Juni muss nicht nur das Onboarding, sondern auch das Gesuch abgeschlossen sein.

Die Rückerstattung betrifft Treibstoffe, welche für land- und forstwirtschaftliche Arbeiten eingesetzt wurden. Damit die Beiträge ausbezahlt werden können, müssen die erforderlichen Angaben vollständig eingereicht werden. Abgeschlossen ist das Einreichen, wenn in Taxas unter «Status» «Verfügt» in grün ersichtlich ist. Erfahrungsgemäss wird das Geld zügig überwiesen.

Zu beachten bei Sömmerungsbetrieben: Sömmerungsbetriebe haben grundsätzlich keinen Anspruch auf die ordentliche Rückerstattung (nach Fläche). Für Treibstoffe, die für stationäre Stromerzeugungsanlagen, also Generatoren, verwendet wurden, kann jedoch ebenfalls eine Rückerstattung beantragt werden. Auch dieses Gesuch ist über Taxas einzureichen (Anleitung hier)

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