Meldepflichtige Tierseuche EHD in der Schweiz

19. Okt 2023

Bisher sind 2 EHD-Fälle bekannt: ein Kalb aus Wohlen bei Bern und eine Kuh aus dem Kanton Jura. Da es sich dabei um eine meldepflichtige Seuche handelt, hat das für die Schweiz Konsequenzen. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV hat dazu eine Verordnung mit Massnahmen publiziert, welche seit dem 17.10.2023 in Kraft ist.

Erläuterung zur Verordnung
Mit der Verordnung über die «Massnahmen zur Bekämpfung der EHD» treten Einschränkungen im internationalen Handel in Kraft. Verboten ist der Export von lebenden Tieren, die für EHD empfänglich sind. Für die Ausfuhr von Zuchtmaterial, das heisst Samen, Eizellen und Embryonen gibt es Auflagen. Für den Tierverkehr im Inland gibt es keine Einschränkungen.

Bekämpfung
Da es zurzeit keinen zugelassenen Impfstoff gegen die EHD gibt, beschränkt sich die Bekämpfung auf die Eindämmung der Weiterverbreitung der Seuche durch die Sperre der betroffenen Betriebe (es dürfen keine Tiere aus dem betroffenen Betrieb weggebracht oder in den Betrieb eingeführt/eingebracht werden). Bei der EHD ist die Sperre von langer Dauer: Sie kann erst wieder aufgehoben werden, wenn alle empfänglichen Tiere im Bestand zweimal im Abstand von mindestens 60 Tagen negativ auf EHD getestet worden sind. Dabei darf keine neue Ansteckung festgestellt worden sein.

Was ist EHD?
Die Epizootische hämorrhagische Krankheit EHD (englisch für epizootic haemorrhagic disease) kann plötzliches hohes Fieber, Teilnahmslosigkeit, Blutungen an verschiedenen Körperstellen und Fressunlust verursachen. Blutiger Durchfall kann ebenfalls auftreten. Viele Fälle verlaufen jedoch mild. Die meisten Wiederkäuer sind empfänglich für den Virus, von den Nutztieren sind die Rinder am stärksten betroffen, wobei die klinischen Symptome der EHD nicht von denjenigen der Blauzungenkrankheit zu unterscheiden sind. Schafe und Ziegen können ebenfalls angesteckt werden, zeigen aber selten erkennbare Symptome. Die Tierseuche unterliegt der Meldepflicht. Seuchenfälle und verdächtige Anzeichen müssen dem Tierarzt oder der Tierärztin gemeldet werden. Sie ist für den Menschen ungefährlich: Weder ist sie übertragbar, noch stellt der Verzehr von Produkten, die von einem infizierten Tier stammen, eine Gefahr dar.

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