Durchzogene Resultate aus dem nationalen Parlament

15. Dez 2022

Im Zusammenhang mit der Parlamentarischen Initiative Absenkpfad Pflanzenschutzmittel und Nährstoffe behandelte de Nationalrat diese Woche zwei Motionen.

Erfreulich ist, dass das Parlament den Bundesrat beauftragt realistische Reduktionsziele unter Anhörung der Kantone und der betroffenen Branchenorganisationen zu definieren und nicht wie ursprünglich vorgeschlagenen die Reduktion auf 20% festzulegen.

Enttäuschend hingegen ist, dass die Motion 22.3610 von Beat Rieder abgelehnt wurde. Diese forderte, auf zusätzliche 3.5% Biodiversitätsförderfläche im Ackergebiet zu verzichten. Dieser Entscheid ist unverständlich da die Wirkung dieser Massnahme auf die Zielerreichung des Absenkpfads marginal ist, die negativen Auswirkungen auf die Produktionskapazität und somit auf die Brotversorgung der Bevölkerung aber bedeutend sind.

Weitere zwei Motionen, welche auf eine praxistauglichere Umsetzung des Schleppschlauchobligatoriums abzielen, hat der Nationalrat abgelehnt. Wieder einmal hat sich die Grosse Kammer gegen praxistaugliche Lösungen beim Schleppschlauch gestellt.

Zusammenfassend zeigt sich eine enttäuschende Bilanz da mit dem Berner Pflanzenschutzprojekt erfolgreiche und zielführende Massnahmen bekannt wären, diese nun aber bei der Umsetzung nicht berücksichtigt wurden.

Bundesbudget 2023
Während der Session des nationalen Parlaments wurde ebenfalls das Bundesbudget 2023 genehmigt. Im Parlament waren zu Gunsten der Landwirtschaft noch Anpassungen möglich.
Für die Absatzförderung des Schweizer Weins erhöhte das Parlament den Betrag gegenüber der Vorlage des Bundesrats um 6,2 Millionen auf 75,5 Millionen Franken. Für den besseren Schutz der Schafherden vor dem Wolf werden 4 Millionen Franken mehr vorgesehen, also knapp 12 Millionen Franken. Die Aufstockung der Mittel für die Erhaltung einheimischer Nutztierrassen beträgt 3,9 Millionen Franken. Im Budget des Bundesrats sind 30 Millionen Franken dafür eingestellt.

Jagdgesetz
Die Differenzen der beiden Räte zum nationalen Jagdgesetz wurden bereinigt und das Jagdgesetz in der Schlussabstimmung angenommen. Leider ist der Einzelantrag von Simone de Montmollin knapp gescheitert. Dieser verlangte, dass schadenstiftende Wölfe in Ausnahmefällen auch in den Jagdbanngebieten reguliert werden dürfen.

Hier geht es zur Medienmitteilung des SBV

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