Maiswurzelbohrer: Regelung Mais auf Mais ab 2026
23. Nov 2025
Der Kanton Bern hat die Maisproduzent/innen darüber informiert, dass Mais auf derselben Fläche in zwei Folgejahren grundsätzlich verboten ist. Der Bund erlaubt jedoch Ausnahmen, wenn der erste Mais auf eine Wiese folgt und die Käferpopulation tief bleibt. Der Kanton Bern macht von dieser Möglichkeit Gebrauch.
Was gilt im Kanton Bern
Gemäss dem Informationsschreiben der Fachstelle Pflanzenschutz gelten zusammengefasst folgende Voraussetzungen für Mais auf Mais ab 2026:
- Der erste Mais folgt auf eine Wiese oder Weide (gemäss GELAN angemeldet).
- Die Anzahl Käfer pro Falle bleibt unter 250 im Jahr zuvor im jeweiligen Gebiet. Die Fachstelle betreibt dazu ein kantonales Fallennetz und informiert jährlich über die Situation.
- Der geplante Anbau ist vorgängig der Fachstelle per E-Mail zu melden
Rechtlicher Hintergrund
Ab 2026 gilt der Maiswurzelbohrer nicht mehr als Quarantäneorganismus, sondern wird durch die neue Verordnung über koordinierte Massnahmen zur Bekämpfung von Schadorganismen geregelt. Der Bundesrat hat nach der Vernehmlassung im Herbst 2025 entschieden, dass die Kantone Ausnahmen von der Fruchtfolgeeinschränkung zulassen können – sofern bestimmte Bedingungen (siehe oben) erfüllt sind.
Position des BEBV
Im Rahmen des landwirtschaftlichen Verordnungspakets 2025 standen zwei Varianten zur Diskussion:
- vollständiges Verbot «Mais nach Mais»,
- maximal zwei Jahre Mais in drei Jahren.
Der BEBV hat sich in seiner Stellungnahme klar gegen verpflichtende Fruchtfolgevorschriften ausgesprochen und sah die Eigenverantwortung und administrative Vereinfachung als richtigen Weg – und keine weiteren Vorschriften.