Letzte Nachmeldungen von Kulturen bis 30. Juni möglich

17. Jun 2026

Nachmeldungen von Kulturen inklusive Flächenanpassungen sowie Massnahmenmeldungen können direkt in der GELAN-Anwendung im Menü «Erhebung» vorgenommen werden.

Gemäss Informationsschreiben zur Stichtagserhebung 2026 gelten folgende Meldefristen:

  • bis 1. Mai 2026: Meldung nachträgliche Veränderungen der Tierbestände, der Flächen, der Anzahl Bäume, der Hauptkulturen sowie Bewirtschafterwechsel
  • bis 30. Juni 2026: Nachträgliche Änderungen bei Ackerkulturen, sowie damit verbundene Anpassung der schonenden Bodenbearbeitung

Die Meldung hat zudem vor den Anpassungen der Bewirtschaftung zu erfolgen. Die Meldung kann nur berücksichtigt werden, wenn sie spätestens am Tag vor Erhalt der Ankündigung einer Kontrolle erfolgt (Artikel 100 der Direktzahlungsverordnung).

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