Krankenkassen-Zusatzversicherung Agrisano
15. Okt 2025
In Ergänzung zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) bietet Agrisano spezielle Zusatzversicherungen an, die ausschliesslich von der bäuerlichen Bevölkerung abgeschlossen werden können. Dank der tieferen Gesundheitskosten in der Landwirtschaft spiegeln sich diese Vorteile auch in den günstigeren Prämien wider.
Wichtige Hinweise zur Kündigung einer Krankenkassen-Zusatzversicherung
Im Gegensatz zur Grundversicherung sollte eine Zusatzversicherung niemals vorschnell gekündigt werden. Der Grund: Bei einem Neuabschluss werden Gesundheitsfragen gestellt. Je nach Gesundheitszustand kann die Aufnahme abgelehnt oder nur mit Vorbehalten erfolgen. Ohne gesicherten Nachversicherer verliert man unter Umständen dauerhaft den Versicherungsschutz.
- Prämien vergleichen, bevor ein neuer Antrag unterschrieben wird.
- Bestehende Zusatzversicherung nicht kündigen, bevor die schriftliche Aufnahmebestätigung der neuen Versicherung vorliegt.
Die wichtigsten Leistungen in der Zusatzversicherung
- Spital allgemein, ganze Schweiz
- Transport- und Rettungskosten, Notfallbehandlung im Ausland
- Naturmedizin (Komplementärmedizinische Leistungen)
- Beiträge an Brillen sowie weitere Mittel und Gegenstände
- Betriebshilfeversicherung (bei Krankheit/Unfall)
- Landwirtschaftliche Aushilfeversicherung
- Rechtsschutzversicherung
Bei Fragen richten sie sich an die Agrisano Regionalstelle Bern.
Telefonnummer 031 938 22 54