Kantonale Vernehmlassung zu «herrenlosem Land»
16. Mär 2026
Die Vorlage in der Vernehmlassung will die Eigentumsverhältnisse von nicht kultivierbarem Land neu regeln.
Dies wird vom BEBV grundsätzlich unterstützt. Jedoch fordert der BEBV punktuelle Anpassungen zugunsten der Landwirtschaft.