Kälber-Impfpflicht: Was sich ab Juli ändert
30. Jan 2025
Die QM-Schweizer Fleisch Richtlinien werden per 1. Juli 2025 angepasst. Künftig müssen alle Kälber gegen fieberhafte Atemwegserkrankungen geimpft sein, wenn sie den Geburtsbetrieb vor 57 Tagen verlassen. Ziel der Kälberimpfung sind gesunde Tiere, weniger Bedarf an Antibiotika und in der Folge eine bessere Wirtschaftlichkeit. Überprüft wird die Umsetzung im Rahmen der QM-Kontrollen. Dabei wird der Eintrag ins Behandlungsjournal sowie die Zu- und Abgänge gemäss TVD und die Beschaffung von Impfdosen kontrolliert.