15. Dez 2022
Das Jahresende rückt in grossen Schritten näher und es gibt wichtige Arbeiten im Bereich Personaladministration zu erledigen.
Lohnausweise und Lohndeklarationen
Ende Jahr steht jeweils das Ausstellen der Lohnausweise für alle Arbeitnehmende wieder an. Das Original ist für den Arbeitnehmende bestimmt, eine Kopie geht an die Steuerverwaltung und eine ist für den Arbeitgeber.
Zudem muss die Lohndeklaration 2022 bei der AHV und zum Teil auch bei den Versicherungen gemeldet werden.
Stellenmeldepflicht
Der Schwellenwert per 01.01.2023 bleibt unverändert auf 5 Prozent Arbeitslosenquote der einzelnen Berufsarten. Alle landwirtschaftlichen Hilfskräfte sind weiterhin der Meldepflicht unterstellt.
Quellensteuertarife 2023
Die aktualisierten Quellensteuertarife werden hier aufgeschaltet.
Sozialversicherungstarife 2023
Für die korrekte Lohnabrechnung im 2023 müssen die Versicherungstarife 2023 angewendet werden. Die Agrisano versendet die neuen Tarifblätter jeweils gegen Ende Dezember.
Berufliche Vorsorge 2023 BVG
Onlineplattform BEBV
In der Plattform im Bereich «mein Betrieb», müssen für die Krankentaggeld- und Nichtbetriebsunfallversicherung KTG/NBU die neuen Tarife erfasst werden. Bei der Agrisano gibt es eine Prämienreduktion beim NBU.
Ab Dezember können anschliessend die Verträge vorbereitet werden fürs 2023 mit der Doublettenfunktion. Mit dieser Funktion wird der alte Vertrag beendet und ein neuer Vertrag mit der Gültigkeit 01.01.2023 eröffnet. Nun können im Vertrag die relevanten Anpassungen getätigt werden, wie zum Beispiel:
- Prämie Krankenkasse
- Pensionskassenabzug
- Lohnerhöhung
- Quellensteuertarif QST
- Gültigkeit des Vertrages
- KTG und NBU werden direkt aus dem von Ihnen vorgängig erfassten Versicherungstarifen gezogen (mein Betrieb)
- Übertrag Ferien, plus/minus Stunden in der Zeiterfassung
In der Plattform unter «Hilfe» stehen alle Videoanleitungen zur Verfügung.
Bei der QST muss bei jeder Lohnabrechnung, die eine Veränderung zum Vertrag aufweist, genau geprüft werden, ob der Tarif stimmt. Zu beachten ist, dass die Tarife in der Regel erst Ende Jahr aufgeschaltet sind, somit muss ev. der Tarif im Januar im Vertrag korrigiert werden.
Lohnrichtlinien für familienfremde Arbeitnehmende in der Landwirtschaft 2023
Der Richtlohn für familienfremde Hilfskräfte wird per 2023 angepasst. Er beträgt neu 3385.00/Monat. Die angepassten Richtlöhne finden Sie unter folgendem Link.
Änderungen für Selbständigerwerbende 2023
EO-MSE-VSE-BUE-Entschädigungen: Die Beträge für die Erwerbsersatzordnung EO werden angepasst.
Gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a)
Der maximal erlaubte Steuerabzug im Rahmen der Säule 3a beträgt anstelle von 6883 neu 7056 Franken für Personen, die einer 2. Säule angeschlossen sind, respektive 35280 Franken (heute 34416 Franken) für Personen ohne Anschluss an eine Pensionskasse.
Das Team Personaldienstleistungen unterstützt Sie bei Ihren Fragen rund um die Personaladministration.
Vielen Dank für die gute Zusammenarbeit. Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie frohe Festtage und einen guten Rutsch ins 2023.