Informationen zu Fachbewilligung Pflanzenschutz in der Landwirtschaft (FABE)

24. Mär 2025

Ab 2027 ist der Bezug von Pflanzenschutzmittel zur beruflichen und gewerblichen Verwendung nur noch mit einer gültigen Fachbewilligung möglich. Im ersten Halbjahr 2026 müssen die Fachbewilligungs-Nachweise (z.B. Landwirt/in EFZ) auf eine digitale Plattform hochgeladen werden. Ab 2027 sind auch regelmässige Weiterbildungen Pflicht. Dem BEBV ist es wichtig, seine Mitglieder frühzeitig zu informieren.

Für die berufliche und gewerbliche Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) braucht es eine Fachbewilligung. Die Fachbewilligung hat man z.B. im Rahmen einer Lehre (Landwirt/in EFZ), einer Meisterprüfung oder der Spritzenführerprüfung erlangt.

Neu werden ab 2026 diese Fachbewilligungen digitalisiert. Zwischen dem 1. Januar 2026 und dem 30. Juni 2026 müssen die Fachbewilligungs-Nachweise auf eine digitale Plattform hochgeladen werden (weitere Infos folgen). Ausserdem müssen ab dem Jahr 2027 alle 5 Jahre 8 Weiterbildungsstunden absolviert werden, damit die Fachbewilligung weiterhin gültig bleibt. Bei der Fachbewilligung Spezielle Bereiche (SB) sind nur 4 Weiterbildungsstunden nötig, es dürfen aber nur Herbizide ausgebracht werden. Bei Fachbewilligungs-Abschlüssen, welche vor dem 1.1.2000 gemacht wurden, dauert der erste Weiterbildungszyklus drei Jahre. Danach gelten für alle fünf Jahre. Auch neu ist, dass ab 2027 PSM zu beruflicher und gewerblicher Verwendung nur noch gegen Vorweisen einer gültigen Fachbewilligung bezogen werden können. 

Wer beruflich oder gewerblich Pflanzenschutzmittel ausbringt und über keine Fachbewilligung verfügt (z.B. Nebenerwerbskurs-Abschluss), muss eine Fachbewilligungsprüfung absolvieren. Personen, die unsicher sind, ob sie eine Fachbewilligung durch ihre Ausbildung besitzen, können dies auf der Website vom BAFU überprüfen.

Folgende Abschlüsse sind anerkannt (siehe vollständige Liste hier unter «Liste der akzeptierten Nachweise für den Erwerb der neuen FaBe PSM»)

  • Landwirt/in EFZ
  • Diplom als Meisterlandwirt/in
  • Diplom / Bachelor / Master in Agronomie HAFL/SHL und Agrarwissenschaften ETHZ
  • Agro-Techniker/in HF
  • Zertifikat Pflanzenschutzmittel Verband Lohnunternehmer

Folgende Abschlüsse sind nicht anerkannt:

  • Eidgenössischer Berufsattest (EBA)
  • Nebenerwerbskurs
  • Bäuerin/Bäuerlicher Haushaltsleiter FA

Neu bietet auch der Kanton Bern (INFORAMA) Kurse für die Vorbereitung der Fachbewilligungsprüfung an. In drei Kurstagen werden die theoretischen und praktischen Grundlagen zur fachlichen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln vermittelt. Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie unter www.inforama.ch/kurse.

Für die Speziellen Bereiche (nur Herbizide) werden im 2026 vom INFORAMA Kurse angeboten.

Links:

Kontaktdaten:

  • Fragen zu den Kursen: INFORAMA Waldmann Hanna 031 636 04 23 oder Müller Lukas 031 636 80 73
  • Fragen zu den Prüfungen: Fachstelle Pflanzenschutz: 031 636 49 10

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